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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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22. November 2004

Kinderzuschlag jetzt beantragen!

Renate Gradistanac: Bis zu 140 Euro pro Kind für Geringverdiener

Vom 1. Januar 2005 an haben gering verdienende Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag. Aber der Zuschlag muss beantragt werden. Darauf weist die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac hin.

Ein Thema des Gesprächs in der Agentur für Arbeit in Nagold Anfang des Monats, war die zögerliche Antragsstellung bei den künftigen Beziehern des neuen Arbeitslosengelds II. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2005 mit dem Arbeitslosengeld II eingeführt. Er muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit schriftlich beantragt werden.

Familienpolitikerin Renate Gradistanac: „Wir führen den Kinderzuschlag als neue gezielte familienpolitische Leistung ein.“ Bis zu 140 Euro pro Kind und Monat können Eltern mit geringem Einkommen per Kinderzuschlag bekommen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihrem Einkommen ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder. Der Zuschlag verhindert, dass diese Eltern ihrer Kinder wegen zu Arbeitslosengeld II-Beziehern werden. Zusammen mit monatlich 154 Euro Kindergeld und gegebenenfalls dem Wohngeld deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern.

Der Kinderzuschlag bietet einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit. Das Einkommen der Eltern, das den eigenen Bedarf übersteigt, wird nur teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet. Die Höhe des Zuschlags hängt von den individuellen Verhältnissen, unter anderem auch von der Höhe der Miete und etwaigem Mehrbedarf, ab.

Allgemeine Informationen gibt es im Internet unter www.kinderzuschlag.de, die Familienkasse der Agentur für Arbeit prüft konkret, wer wie viel Zuschlag bekommt. Renate Gradistanac: „Wichtig ist, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, damit es zum 1. Januar 2005 Geld gibt.“