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Renate Gradistanac
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Rede im Deutschen Bundestag am 15. Januar 2004

zum Thema: Top 6, Rede zu CEDAW (Drs 15/105, 15/599, 15/601, 15/740, 15/1171)

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

werte Kolleginnen und Kollegen,

Frauenorganisationen begrüßen, dass der CEDAW-Staatenbericht zum ersten Mal im Deutschen Bundestag diskutiert wurde. Immerhin handelt es sich bereits um den 5. Bericht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen hat das Ziel, jede Form von Diskriminierung der Frau zu beseitigen.

Mit Interesse habe ich den Schattenbericht der Nichtregierungsorganisationen gelesen. Mein herzlicher Dank gilt den Verfasserinnen, die die Bundesregierung in vielen Bereichen loben, aber auch Handlungsbedarf aufzeigen.

Bei der Erwerbstätigkeit von Frauen wurden erfreuliche Fortschritte erzielt. Ausschlaggebend war meiner Meinung nach das ressortübergreifende Programm „Frau und Beruf“ von 1999. Es hat der Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt neue Schubkraft gegeben und ist weitgehend umgesetzt. Beispielhaft sind die flexible Elternzeit und der Rechtsanspruch auf Teilzeit.

Meine Damen und Herren, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen soll, muss der Schwerpunkt konsequent auf der Betreuung von Kindern liegen, das heißt mehr Krippenplätze für 0-3-jährige Kinder, bedarfsorientierte Kindergartenöffnungszeiten und deutlich mehr Ganztagsbetreuung an Schulen. Dafür hat meine Bundesregierung vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dies ist besonders lobenswert, da es nicht um die originäre Zuständigkeit des Bundes handelt.

Es gibt, werte Kolleginnen und Kollegen, keine geschlechtsneutrale Politik.

Gender Mainstreaming ist die Umschreibung dafür, dass sowohl die Belange von Frauen als auch Männern berücksichtigt werden müssen. In Schweden wird diese Strategie schon seit langem angewandt. Will dort eine Kommune einen neuen Sportplatz bauen, wird eine Analyse erstellt die aufzeigt, welche Sportarten von der männlichen und welche von der weiblichen Bevölkerung bevorzugt werden. Je nach Ergebnis wird der Sportplatz dann so gestaltet, dass darauf nicht nur Fußball gespielt werden kann, sondern auch weitere Sportarten ihren Platz bekommen. Davon profitiert dann die ganze Bevölkerung.

Wir erhoffen uns, dass durch die Einrichtung des GenderKompetenzZentrums in Deutschland langfristige Veränderungen und ein gesellschaftlicher Bewusstseinswandel erzielt werden. Das Zentrum hat die Aufgabe zu beraten, Forschung zu initiieren und zu koordinieren. Es soll das Wissen zum Thema Gender Mainstreaming bündeln.

Um die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen, hat die Bundesregierung zwei vorbildliche Aktionspläne entwickelt. Das Gewaltschutzgesetz mit seinen zivilrechtlichen Regelungen verbessert den Schutz von Frauen im sozialen Nahraum. Wichtig ist mir außerdem, dass verstärkt Fortbildungsangebote eingerichtet werden. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen für die Problematik männlicher Gewalt und für den Umgang mit Tätern und Gewaltopfern geschult werden. Der Startschuss für eine breite Präventionskampagne unter dem Motto „Hinschauen statt Wegschauen“ fällt im Frühjahr.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich teile die Einschätzung von Terres des Femmes im Schattenbericht, dass sexistische Werbung einem Gesellschaftswandel im Wege steht. Ich verweise auf ein Beispiel aus dem Jahrbuch des Deutschen Werberates aus dem Jahr 2003. Eine bundesweite Tageszeitung warb in einer Plakatserie mit Bildern von jungen Frauen, die nur knapp bekleidet waren. Darunter standen Sprüche wie „Mittags krieg ich Hunger. Auf Sex.“ Die Kritik der Beschwerdeführer, dass Frauen auf eine sexuelle Funktion reduziert und somit zum Objekt degradiert werden, wurde vom Werberat nicht geteilt, auch nicht, dass sie kinder- und jugendgefährdend sei. Der Deutsche Werberat berief sich auf die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit und stufte die Werbung nicht als frauendiskriminierend ein.

Hier zeigt sich die mangelnde gesellschaftliche Sensibilität. Eine Chance dies zu ändern und eine umfassende Antidiskriminierungskultur in Deutschland durchzusetzen, bietet die Umsetzung der drei EU-Richtlinien. Gemeint sind die so genannte Antirassismusrichtlinie, die allgemeine Rahmenrichtlinie und die Genderrichtlinie.

Als ein Ziel für den 6. CEDAW-Bericht wünsche ich mir, dass die Diskussion um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zur Vergangenheit gehört. Dieses Ziel mag zwar sehr ehrgeizig sein, findet aber in unserer Gesellschaft sicherlich viele Verbündete.