Bundesverkehrswegeplan 2003
Der
Bundesverkehrswegeplan 2003 umfasst die
Verkehrsinfrastrukturinvestitionen im Bereich von
Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen),
Schiene und Bundeswasserstraßen im Zeitraum von 2001 - 2015.
Knapp 150 Milliarden Euro stehen zur Verfügung. mit seiner
mittel- und langfristigen Perspektive wird allen Beteiligten in
Wirtschaft und Verwaltung Sicherheit und Klarheit
geboten.
Schwerpunkte
- Aus- und
Neubau der Verkehrswege.
Dorthin fließen ca. 66 Milliarden Euro. Etwa 40 Mrd. Euro
stehen für die Bundesfernstraßen zur Verfügung,
rund 26 Mrd. Euro für die Schienenwege. Bei den Schienen
kommen ca. 14 Mrd. Euro dazu (Mittel aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungs- und dem Regiona-lisierungsgesetz).
In Schiene und Straße wird damit gleichrangig investiert. In
die Bundeswasserstraßen fließen 0,8 Milliarden
Euro.
- Bestandsinvestitionen.
Der neue Bundesverkehrswegeplan sieht insgesamt 83 Milliarden Euro
für die Erhaltung der Bestandsnetze der Schienenwege, der
Bundesfernstraßen und -wasserstraßen vor. Damit steigt
der Anteil für die Erhaltung am Investitionsvolumen insgesamt
von 46 % (Bundesverkehrswege-plan 1992) auf nahezu 56
%.
Einsatz der
Mittel
Nach wie vor gilt
es, den Aufbau Ost voranzubringen, ebenso wichtig ist der Ausbau
West. Die Ver-kehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) werden
planmäßig fertig gestellt. Jetzt rückt in den neuen
Bundesländern der Bau von Ortsumgehungen und damit die
Erschließung in der Fläche stärker in den
Mittelpunkt. Erst mit dieser Verkehrsbeschleunigung können die
großen Verkehrsnetze ihre Wirkung entfalten. In den
Wachstumsregionen der alten Bundesländer werden die
Autobahnengpässe beseitigt. Auch hier hilft die Stärkung
der Achsen von Bundesstraßen den regionalen Strukturen und
Städten.
Naturgemäß nimmt die Länderquote bei den
Ländern etwas ab, die bisher als Bonus über ihren
eigentlichen Anteil hinaus zusätzliche Mittel für die
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) erhalten haben. Da aber
weiterhin Nachholbedarf in den neuen Ländern besteht, wird
dies dadurch ein Stück ausgeglichen, dass die Länderquote
ohne VDE Projekte von 21,4 % um 3,3 Prozentpunkte auf jetzt 24,7 %
zunimmt.
Die
rotgrüne Bundesregierung hat seit 1999 die Finanzmittel
für Verkehrsinvestitionen kräftig angehoben. Deshalb
unterlegt eine wesentlich bessere Finanzausstattung den neuen
Bundesverkehrswegeplan.
Neue
Berechnungsmethoden
Die Kosten-Nutzen
Analyse bleibt der zentrale Kern der gesamtwirtschaftlichen
Bewertung der einzelnen Projekte. Neue verbesserte
Bewertungsschritte sind die
- umwelt- und
naturfachliche Prüfung und die
- Untersuchung
der Raumwirksamkeit.
Resultat:
Raumwirksame Straßen (die die Fläche deutlich besser
erschließen) können auch bei einem niedrigeren
Nutzen-Kosten-Verhältnis gebaut werden.
Umweltproblematische Straßen bekommen im Gegensatz zu
früher eine Chance. Noch 1992 wurden sie in den weiteren
Bedarf gesetzt und waren damit zunächst aus der Planung raus.
Im neuen Bundesverkehrswegeplan erhalten sie einen besonderen
naturschutzfachlichen Planungsauftrag. Werden die Umweltprobleme
ausgeräumt, können sie auch gebaut werden.
Kategorien
- Vordringlicher
Bedarf (VB)
Ein Projekt
(Straße, Schiene, Wasserstraße), das in den
*Vordringlichen Bedarf" gestellt wird, darf geplant und gebaut
werden.
- Neue
Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag
für VB
Solche
Projekte haben Hinweis auf Umweltrisiken, die zunächst
planerisch gelöst und abgearbeitet werden müssen. Wenn
dies gelingt, kann dieses Projekt in den *Vordringlichen Bedarf"
gehoben und dann gebaut werden.
- Weiterer
Bedarf mit Planungsrecht
Ein Projekt,
das dort eingeordnet wurde, darf bereits geplant werden. Es ist
jedoch nicht vordringlich, soll also nicht bis 2015 realisiert
werden.
- Weiterer
Bedarf
Für die
Projekte ist ein Bedarf festgestellt. Sie werden aber zunächst
zurückgestellt, weil ihr Investitionsvolumen den Finanzrahmen
bis 2015 übersteigt.
Autobahnparallele Bundesstraßen
Der
Bundesrechnungshof und der Deutsche Bundestag haben dem Ministerium
die Vorgabe gemacht, autobahnparallele Bundesstraßen zu
Landesstraßen abzustufen. Diese Straßen sind trotzdem
für den neuen BVWP untersucht worden. Nun liegt ausreichendes
Datenmaterial vor, um zu entscheiden, ob eine Bundesstraße
noch ihrer Funktion als überörtliche
Erschließungstrasse gerecht wird oder nicht. Die konkreten
Ergebnisse sollen zunächst mit den Ländern besprochen
werden, die einer möglichen Abstufung zustimmen müssen.
Die abschließende politische Beurteilung erfolgt im
Parlament.
Sachsen
Der Freistaat
Sachsen erhielt zwischen 1991 und 2002 aus dem
Bundesfernstraßenhaushalt Mittel in Höhe von rund 5
Milliarden Euro und nimmt damit die Spitzenposition unter allen
neuen Ländern ein. In Sachsen hat der Bund früher als in
allen anderen neuen Bundesländern ein leistungsfähiges
Fernstraßennetz geschaffen. In den anderen Ländern
wurden und werden vergleichbare Projekte erst später
finanziert. Wenn die Länderquote Sachsens jetzt leicht
rückläufig ist, ist dies Hinweis auf den bisherigen
Bonus, also keine Benachteiligung, sondern eine Normalisierung der
Ausbausituation. Zwar fällt der Länderanteil gemessen mit
den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit (VDE) um 1,6 % Punkte von
7,4 auf 5,8 %, der Länderanteil ohne diesen Bonus steigt
jedoch von 5,6 in 1992 auf nunmehr 6,1 %. Das zeigt, dass der
Rückgang der Mittel für die VDE Projekte verbunden ist
mit der Verstärkung der Straßenbaumittel für die
wichtiger werdenden anderen Straßenbauprojekte. Da in den
neuen Ländern jetzt verstärkt auch Ortsumgehungen und
Bundesstraßen gebaut bzw. ausgebaut werden, gibt es einen
neuen „Bonus“.
Bei den
Straßenbauprojekten mit hoher Raumwirksamkeit, die erstmals
im Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt werden, hat Sachsen
einen Anteil von 12,2 %. Der Bau von etwa 50 Ortsumgehungen wird
ermöglicht.
Auch bei den
Schienenprojekten liegt Sachsen in der Spitzengruppe. Über 8 %
der Schieneninvestitionen fließen in den Freistaat, der damit
den größten Investitionsanteil der neuen Länder
für sich verbucht (Schienenprojekte können nicht
trennscharf den Ländern zugeordnet werden; die Zahlen beruhen
auf einer realistischen Schätzung).
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