„Kinderwahlrecht“ ist
Etikettenschwindel
Berlin,19.01.05 Der Innenausschuss des Deutschen
Bundestages hat mit Gegenstimme des Abgeordneten Haupt den Antrag
„Mehr Demokratie wagen durch Wahlrecht von Geburt an“
abgelehnt.
Meine schon
wiederholt dargestellte ablehnende Haltung zu diesem Antrag ist
unverändert. Der für mich gewichtigste Einwand sind die
im Artikel 38 des Grundgesetzes formulierten Grundsätze der
allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl. Ein
Kleinkind kann diesen Grundsätzen naturgemäß nicht
entsprechen.
Wenn das
Wahlrecht stellvertretend von den Eltern wahrgenommen wird, kann
weder erwartet noch kontrolliert werden, ob die über mehr als
eine Stimme verfügenden Eltern diese auch im Interesse ihrer
Kinder einsetzen.
Daher handelt
es sich bei dem Kinderwahlrecht um eine
„Falschetikettierung“, da in Wahrheit die Eltern eine
zusätzliche Stimme erhalten. Ein Demokratiegewinn zugunsten
von Kindern und Jugendlichen ist daher meines Erachtens nicht
erkennbar.
Wer unsere
Gesellschaft kinder- und familienfreundlicher gestalten will,
sollte, wie es die rot-grüne Bundesregierung macht, bei
Bildung und Betreuung ansetzen, anstatt in populistischer Manier an
den bewährten Grundsätzen unserer Demokratie zu
rütteln.
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