Barbara Wittig
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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„Kinderwahlrecht“ ist Etikettenschwindel

Berlin,19.01.05 Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat mit Gegenstimme des Abgeordneten Haupt den Antrag „Mehr Demokratie wagen durch Wahlrecht von Geburt an“ abgelehnt.

Meine schon wiederholt dargestellte ablehnende Haltung zu diesem Antrag ist unverändert. Der für mich gewichtigste Einwand sind die im Artikel 38 des Grundgesetzes formulierten Grundsätze der allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl. Ein Kleinkind kann diesen Grundsätzen naturgemäß nicht entsprechen.

Wenn das Wahlrecht stellvertretend von den Eltern wahrgenommen wird, kann weder erwartet noch kontrolliert werden, ob die über mehr als eine Stimme verfügenden Eltern diese auch im Interesse ihrer Kinder einsetzen.

Daher handelt es sich bei dem Kinderwahlrecht um eine „Falschetikettierung“, da in Wahrheit die Eltern eine zusätzliche Stimme erhalten. Ein Demokratiegewinn zugunsten von Kindern und Jugendlichen ist daher meines Erachtens nicht erkennbar.

Wer unsere Gesellschaft kinder- und familienfreundlicher gestalten will, sollte, wie es die rot-grüne Bundesregierung macht, bei Bildung und Betreuung ansetzen, anstatt in populistischer Manier an den bewährten Grundsätzen unserer Demokratie zu rütteln.

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