Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Arbeit und Aufgaben
Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung umfasst im Wesentlichen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Dies bedeutet, dass sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung, entsprechend der Organisationsstruktur des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, hauptsächlich mit folgenden Bereichen befasst:
-
Arzneimittel, Apothekenwesen, Medizinprodukte; hierzu gehören insbesondere die Arzneimittelversorgung, Arzneimittelsicherheit, das Arzneimittel- und Apothekenrecht, aber auch die Pharmaberufe
-
Pflegeversicherung; hierzu gehören die Fragen des Personenkreises, des Leistungsrechts und der Beiträge sowie der sozialen Sicherung der Pflegepersonen, medizinische und pflegerische Fragen in der Pflegeversicherung, das Pflegevertragsrecht und die Problematik der Qualitätssicherung
-
Gesundheitsversorgung; hierzu gehören vor allem medizinische Fragen der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung), Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung und Krankenhausfinanzierung, Fragen von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer
-
Krankenversicherung; hierzu gehören insbesondere das Leistungs- und Beitragsrecht, Vertragsarzt-, Verbänderecht und Aufsicht, wirtschaftliche Fragen der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung, der Arzneimittelversorgung und der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln; außerdem ist in diesem Bereich der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen angesiedelt
-
allgemeine Gesundheitsvorsorge, Berufe, übertragbare Krankheiten, AIDS, Gentechnik; hierzu gehören allgemeine ärztliche Fragen des Gesundheitswesens, Patientenrechte, ethische Fragen, das Recht der Fortpflanzungsmedizin und die Anwendung von Gentechnik und Biomedizin bei Menschen, neurologische und psychiatrische Erkrankungen, die Prävention übertragbarer Krankheiten, die gesundheitliche Aufklärung, die Förderung der Selbsthilfe und Partizipation im Gesundheits- und Behindertenbereich, die Naturheilkunde, der gesundheitliche Verbraucherschutz, der umweltbezogene Gesundheitsschutz sowie die Gesundheitsberufe mit und ohne Hochschulausbildung
-
gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten einschliesslich der Bereiche der Unfallversicherung, der zusätzlichen Altersvorsorge, der Kriegsopferversorgung und des sonstigen sozialen Entschädigungsrechts, Versorgungsmedizin
-
Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik
-
Sozialhilfe (soweit es nicht um die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe geht)
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale
Sicherung hat 40 Mitglieder, von denen 17 der Fraktion der SPD, 16
der Fraktion der CDU/CSU, 4 der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und 3 der Fraktion der FDP angehören.
Vorsitzender ist der Abg. Klaus Kirschner (SPD); stellvertretender
Vorsitzender ist der Abg. Wolfgang Zöller (CDU/CSU). Sprecher
bzw. Obleute sind für die Fraktion der SPD Abg. Erika Lotz,
für die Fraktion der CDU/CSU Abg. Annette Widmann-Mauz und
Abg. Andreas Storm, für die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen Abg. Birgitt Bender und Abg. Markus Kurth und für
die Fraktion der FDP Abg. Dr. Heinrich Kolb und Abg. Dr. Dieter
Thomae.
Zu den o.g. Themenbereichen berät der Ausschuss jedes Jahr eine große Zahl von Gesetzesentwürfen und Anträgen. In diesem Zusammenhang führt er regelmäßig öffentliche Anhörungen und Expertengespräche durch, um sich ein umfassendes und möglichst unabhängiges Bild über den Beratungsgegenstand zu verschaffen. Dazu lädt er von den Fraktionen vorgeschlagene Sachverständige aus allen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen ein. Teilweise werden sogar Experten aus dem Ausland eingeladen, um auch deren Sachverstand und Erfahrungen für die parlamentarische Entscheidungsfindung fruchtbar zu machen.
Ferner lässt sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung durch die Bundesregierung über gesundheitspolitische wie auch sozialversicherungsrechtliche und sozialversicherungstechnische Entwicklungen und aktuelle Fragestellungen informieren. Wenn auch der Gesundheits- und Sozialbereich im Wesentlichen nationaler Gesetzgebung unterliegt, wird dem Ausschuss gleichwohl auch eine ständig steigende Zahl von EU-Vorlagen zur Beratung überwiesen. Häufig handelt es sich hierbei um europäische Richtlinien, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Während in der zu Ende gegangenen 14.
Wahlperiode der Gesundheitsausschuss insbesondere die im Januar
2000 in Kraft getretene GKV-Gesundheitsreform 2000
verabschiedet hat, steht in der 15. Wahlperiode die Beratung und
Umsetzung einer weiteren grundlegenden GKV-Reform im Mittelpunkt
seiner Tätigkeit.
Außerdem wird der Ausschuss Anpassungen im Bereich der
gesetzlichen Rentenversicherung und insbesondere bei der
zusätzlichen privaten Altersvorsorge sowie im Bereich der
Pflegeversicherung zu beraten haben. In allen drei Bereichen geht
es darum, die sozialen Sicherungssysteme gerade auch angesichts des
demographischen Wandels so zu reformieren, dass sie einerseits
weiterhin ein hohes Schutz- und Versorgungsniveau
gewährleisten, andererseits aber auch langfristig finanzierbar
bleiben.