Pressemitteilung
Kinderkommission des Bundestages fordert Stärkung der
Kinderrechte
Empfehlungen zum 10-jährigen Bestehen der
UN-Kinderrechtskonvention
Vor 10 Jahren, am 20. November 1989, wurde das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Damit wurden von der internationalen Staatengemeinschaft ein Zeichen der Achtung und Verantwortlichkeit gegenüber Kindern in aller Welt gesetzt und die Rechte der Kinder umfassend und mit weltweitem Geltungsanspruch verankert. Die damaligen Mitglieder der Kinderkommission des Deutschen Bundestages waren bei der Verabschiedung in der UNO-Vollversammlung mit anwesend. Bei der parlamentarischen Behandlung im Bundestag wirkte die Kinderkommission durch Initiativen für die Verabschiedung, Ratifizierung und Umsetzung der Konvention mit.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich anlässlich des 10-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1999 in diesem Jahr u. a. schwerpunktmäßig mit dem Thema "Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und Stärkung der Kinderrechte" befasst. Sie hat hierzu Empfehlungen beschlossen, in denen gefordert wird:
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die Rücknahme der von der Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung im Jahr 1992 erklärten Vorbehalte zu Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention im Bereich des Familienrechts - Sorge- und Umgangsrecht - sowie der Behandlung von Jugendlichen im Strafverfahren - Rechtsbeistand und Überprüfung von Entscheidungen bei Straftaten von geringer Schwere - ;
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dem Appell der Sachverständigenkommission des Kinderberichtes (10. Kinder- und Jugendbericht) an den Deutschen Bundestag zu folgen, einen erneuten Anlauf zu nehmen, ein Grundrecht der Kinder auf Förderung ihrer Entwicklung in die Verfassung aufzunehmen;
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ein Grundrecht der Kinder auf Förderung ihrer Entwicklung auch in das Beratungsverfahren zur Schaffung einer Europäischen Bürgerrechtscharta einzubeziehen;
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die eigenen Umgangsrechte des Kindes im Familienrecht zu verbessern, indem das durch die Kindschaftsrechtreform eingeführte Umgangsrecht des Kindes mit beiden Elternteilen ergänzt wird durch ein Umgangsrecht auch mit Großeltern, Geschwistern und Stiefeltern;
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bei der Erstbefragung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen unter 16 Jahren durch den Bundesgrenzschutz neben dem Dolmetscher auch eine sozialpädagogische Betreuungsperson hinzuzuziehen.
Die Kinderkommission ist seit ihrer Gründung stets dafür eingetreten, das Leitbild der gewaltfreien Erziehung gesetzlich zu verankern. Sie wirkt in diesem Sinne auch an der parlamentarischen Behandlung des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens mit.
Die Kinderkommission dankt der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland mit ihren über 90 Organisationen und Initiativen für ihren seit Jahren engagierten Einsatz für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Stärkung der Kinderrechte.
Der Vorsitzende der Kinderkommission, Rolf Stöckel, MdB: "Kinderarmut ist auch ein Thema in Deutschland. Es gibt etwa 1 Mio Kinder, die Sozialhilfeempfänger sind. Die Kinderkommission wird sich damit befassen, wie die Rahmenbedingungen für von Armut betroffene Kinder verbessert werden können. Die Existenzsicherung von Kindern betrifft nicht nur den ökonomischen Bereich, sondern auch die Benachteiligung dieser Kinder in den Bereichen Gesundheit aufgrund von Ernährungsmängeln, psychische Gesundheit, Bildung, Wohnung, soziale Kontakte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben."