Auftrag und Handlungsfelder
Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode 22. 03. 2000
Drucksache 14/3011
Antrag
der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
F.D.P.
Einsetzung einer Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen
Medizin"
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag setzt gemäß §56 seiner
Geschäftsordnung eine Enquete-Kommission "Recht und Ethik der
modernen Medizin" ein.
1. Aufgaben
Die Kommission soll vor dem Hintergrund eines erheblichen gesellschaftlichen und parlamentarischen Diskussionsbedarfes zu Fragen der Entwicklung und Anwendung der Biotechnologie und der modernen Medizin grundlegende und vorbereitende Arbeit für notwendige Entscheidungen des Deutschen Bundestages leisten.
Zur Vertiefung des öffentlichen Diskurses und zur Vorbereitung politischer Entscheidungen hat die Kommission die Aufgabe, unter angemessener Berücksichtigung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Verbände sowie der Kirchen, Empfehlungen für die ethische Bewertung, für Möglichkeiten des gesellschaftlichen Umgangs sowie für gesetzgeberisches und administratives Handeln in Bezug auf medizinische Zukunftsfragen zu erarbeiten.
Hierzu hat die Kommission insbesondere
- den Sachstand über wichtige derzeitige und zukünftige Entwicklungen und daraus resultierende Probleme in der modernen medizinischen Forschung, Diagnostik und Therapie unter Einbeziehung ethischer, verfassungsrechtlicher sozialer, gesetzgeberischer und politischer Aspekte darzustellen;
- die zugehörige Forschungspraxis zu untersuchen und insbesondere auf gesetzlich nur unvollständig geregelte Bereiche hinzuweisen;
- Kriterien für die Grenzen der medizinischer Forschung, Diagnostik und Therapie sowie ihrer Anwendungen zu entwickeln, die das unbedingte Gebot zur Wahrung der Menschenwürde beinhalten.
Die Kommission soll während der laufenden Legislaturperiode an der Beratung von Gesetzesvorhaben und an der Vorbereitung von Entscheidungen des Deutschen Bundestages beteiligt erden, die das Arbeitsprogramm der Kommission betreffen.
2. Zusammensetzung
Der Enquete-Kommission gehören 13 Mitglieder des Bundestages und 13 nicht dem Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung angehörende Sachverständige an.
Die Fraktion der SPD benennt sechs Mitglieder und sechs Sachverständige, die Fraktion der CDU/CSU vier Mitglieder und vier Sachverständige. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion der FDP und die Fraktion der PDS benennen je ein Mitglied und einen Sachverständigen.
Für jedes Mitglied des Bundestages kann ein stellvertretendes Mitglied benannt werden.
3. Vorlage eines Berichtes
Die Kommission soll dem Deutschen Bundestag ein halbes Jahr vor Ablauf der Legislaturperiode über ihre Arbeitsergebnisse berichten. Ihr Bericht wird in angemessener Form einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Berlin, den 22. März 2000
Dr. Peter Struck und Fraktion
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung
Schnell fortschreitende weltweite Entwicklungen in Biologie und Medizin eröffnen neue Ansätze für Prävention, Diagnostik und Therapie bislang nicht oder nur begrenzt heilbarer Leiden. Diese Entwicklung wirft zugleich grundsätzliche ethische und moralische Fragen auf, die unser Verständnis von Gesundheit, Krankheit und Behinderung berühren und die Frage nach ihrer Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Würde des Menschen stellen.
Dabei handelt es sich um vielfältige Themenkreise, wie z.B. Fragen der Fortpflanzungsmedizin und des Embryonenschutzes, der genetischen Diagnostik und des dazugehörigen Datenschutzes, der Allokation von Organersatz und der Xenotransplantation, des Klonens und des gezielten Eingriffs in die menschlichen Erbanlagen sowie des Zusammenhangs mit der ärztlichen Therapiefreiheit und des Schutzes geistigen Eigentums an biologisch-medizinischen Innovationen, der Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen und der Medizin an der Schwelle zwischen Leben und Tod sowie Fragen, die sich aus dem Vergleich nationaler und internationaler ethischer Standards für die Medizin ergeben.
Der Deutsche Bundestag hat Ende der 80er Jahre mit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes hohe Schutzstandards für die Fortpflanzungsmedizin festgelegt. Die Herstellung von befruchteten menschlichen Eizellen zu Forschungszwecken, die verbrauchende Embryonenforschung, das Klonen von Menschen und der gezielte Eingriff in die menschliche Keimbahn sind seitdem in Deutschland untersagt.
Angesichts des raschen Fortschritts in der medizinischen Forschung stellt sich die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auch für die Zukunft neue medizinische Chancen eröffnen und zugleich einen wirksamen Schutz von Gesundheit und Menschenwürde in Deutschland und in Europa sicherstellen.
Insoweit ergibt sich auch die Frage nach dem Verhältnis unserer nationalen Gesetzgebung zu der Ausbildung europaweiter rechtlicher Mindeststandards für den Umgang mit neuen Entwicklungen der Medizin.
Aus der Wissenschaft wie aus gesellschaftlichen Gruppen wird deshalb die Bearbeitung dieser Fragen durch Parlament und Regierung eingefordert.