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Welche Mehrheit braucht der Bundespräsident?

Das Grundgesetz selbst zwingt mit seinen Bestimmungen über erforderliche Mehrheiten zur Konzentration der Kräfte:

Bisher fiel zweimal – 1969 bei der Wahl Gustav Heinemanns und 1994 bei der Wahl Roman Herzogs zum Bundespräsidenten – die Entscheidung erst in der dritten Runde. Gleichwohl ist es das Bestreben jeder Partei oder Koalition, ihrem Favoriten möglichst eine absolute, besonders überzeugende Mehrheit zu verschaffen.

Alles in allem: Der Bundespräsident soll zwar, wenn er gewählt ist, über den Parteien stehen, was sich auch jeder Inhaber dieses Amtes zur Richtschnur genommen hat. Jedoch wird die Bundesversammlung von den Parteien beschickt; sie setzt sich zusammen aus den Fraktionen des Bundestages und den von den Landtagsfraktionen gewählten Personen. Dieses Verfahren entspricht dem Willen des Grundgesetzgebers, demzufolge der Bundespräsident nicht das Resultat einer wirklichen oder manipulierten Volksabstimmung sein soll, sondern ein von Repräsentanten des Volkes in dieses Amt gewähltes Staatsoberhaupt. Diesem von den Weimarer Erfahrungen vorgezeichneten Weg sind die Bundesversammlungen seit 1949 gefolgt. Die folgende Kurzchronik illustriert das.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/146/1463bund_10
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