Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z

Bundestag

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. In der 15. Wahlperiode hat unser Parlament 598 Mitglieder. Davon wurden 299 in den Wahlkreisen direkt gewählt, die gleiche Anzahl zog über die Landeslisten in das Parlament ein.

Weitere 5 Abgeordnete erhielten ihr Mandat als sogenanntes Überhangmandat.

Mit der Wahl erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages von den Wählerinnen und Wählern für eine begrenzte Zeit das Mandat, in politischer Verantwortung für das ganze Volk zu handeln.

Der Bundestag ist der zentrale Ort demokratischer Diskussionen und Entscheidungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung und die Bewilligung des Staatshaushalts (Budgetrecht).

Weitere wichtige Befugnisse kommen hinzu. Dazu gehören vor allem:

Der Bundestag ist völlig unabhängig und frei in der Wahl seiner Gremien, insbesondere seines Präsidenten und dessen Stellverteter.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b13
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA