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Talk im Knast:
Ihre
Meinung ist gefragt. Diskutieren Sie auf
www.mitmischen.de mit den
Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz
(SPD) und Roland Gewalt (CDU/CSU) sowie
mit jugendlichen Straftätern über Jugendstrafrecht und
Jugendkriminalität.
Termin: 16. Februar 2005, 17.15 bis 18.00 Uhr
Solide finanziertes Konzept
Seit Neujahr vergeht kaum ein Tag, an dem in den Medien nicht über eine „große Steuerreform“ geschrieben oder gesprochen wird. Die große Steuerreform der Koalition mit einem Entlastungsvolumen von rund 60 Milliarden Euro steht bereits im Gesetzblatt. Sie ist sozial ausgewogen und ihre letzte Stufe wird im nächsten Jahr wirksam werden. Das Steuerkonzept der SPD setzt auf im internationalen Vergleich hohe Grundfreibeträge, hohe Kinderfreibeträge sowie einen niedrigen Eingangs- und Spitzensteuersatz bei einem linear-progressiven Tarif. Und das Steuerkonzept der SPD hält fest am Kindergeld, das erforderlich ist, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen, den das Steuerrecht mit seinen Freibeträgen nicht bewirken kann. Und was das Wichtigste ist, dieses Steuerkonzept ist solide finanziert.
Die SPD wird sich an dem aktuellen Ankündigungswettlauf für weitere Steuersenkungen nicht beteiligen. Weder ist das Steuerrecht für den normalen Arbeitnehmer so kompliziert, wie viele es nur mit dem Ziel behaupten, Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer zu streichen, noch gibt es Steuersenkungsspielräume für die öffentlichen Haushalte. Weitere Steuerentlastungen für Bürger und Unternehmen sind derzeit nicht finanzierbar.
Deutschland braucht eine Steuerstrukturdebatte mit dem Ziel, den öffentlichen Haushalten die Einnahmen zu verschaffen, die sie für ihre Aufgaben, Bildung, Forschung, soziale Sicherheit, dringend benötigen. Dazu gehört die Frage nach einer auskömmlichen Steuerquote – Deutschland hat 2003 mit 20,7 Prozent die niedrigste Quote bislang – wie natürlich auch Fragen einer Steuervereinfachung. Das heißt aber nicht nur vollständige Streichung der Pendlerpauschale, des Sparerfreibetrags oder der steuerfreien Zuschläge, sondern auch eine Steuervereinfachung bei den Gewinnermittlungsvorschriften der Unternehmen. Hier ist das Steuerrecht kompliziert und hier gibt es große steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.