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Talk im Knast:
Ihre
Meinung ist gefragt. Diskutieren Sie auf
www.mitmischen.de mit den
Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz
(SPD) und Roland Gewalt (CDU/CSU) sowie
mit jugendlichen Straftätern über Jugendstrafrecht und
Jugendkriminalität.
Termin: 16. Februar 2005, 17.15 bis 18.00 Uhr
Viele Wege zur Reform
Tarif | Stufentarif: für
Einkommensteile bis 15.000 Euro (oberhalb des Grundfreibetrags) 15
Prozent; für Einkommensteile von 15.001 bis 40.000 Euro 25
Prozent; für darüber liegende Einkommensteile 35
Prozent. |
Existenzminimum | Grundfreibetrag 7.700
Euro. |
Ehegatten | Verdoppelung der
Einkommensgrenzen, ab denen der nächst höhere Steuersatz
einsetzt. |
Kinder | Kindergeld von etwa 224,58
Euro monatlich oder Grundfreibetrag von 7.700 Euro, falls
günstiger (wird vom Finanzamt geprüft). |
Einkunftsarten | Wegfall der sieben
Einkunftsarten; besteuert werden "Einnahmen aus wirtschaftlicher
Betätigung". |
Steuerfreie Einnahmen | Sozialleistungen, Erbschaften
und Schenkungen, Spielgewinne. |
Abzugsfähige Ausgaben | Alle Ausgaben, die mit den
Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind
abzugsfähig, soweit nicht durch Rechtsvorschrift
ausdrücklich ausgeschlossen. Gemischt (das heißt privat
und beruflich) veranlasste Kosten sind aufzuteilen. Nicht
abzugsfähig sind Aufwendungen für den Unterhalt und die
Lebensführung, Aufwendungen für Arbeitszimmer, für
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, freiwillige
Zuwendungen an andere Personen, Geldstrafen. |
Werbungskostenpauschale | Arbeitnehmer erhalten eine
Werbungskostenpauschale von 2 Prozent der steuerpflichtigen
Einnahmen, mindestens angesetzt werden können 200 Euro,
höchstens 5.000 Euro. Weitere Ausgaben sind nicht
abziehbar. |
Sonderausgaben | Abzugsfähig sind
Beiträge zur Altersvorsorge, begrenzt auf die
Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung;
Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall-,
Berufsunfähigkeitsversicherung, begrenzt auf 18 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung;
Kirchensteuern und vergleichbare Beiträge; Spenden für
gemeinnützige Zwecke (begrenzt); Mitgliedsbeiträge und
Spenden an politische Parteien (begrenzt). |
Besteuerung von Alterseinkünften | Nachgelagerte Besteuerung:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder sonstige
Altersvorsorgebeiträge werden steuerfrei gestellt, die
Alterseinkünfte sind zu versteuern. |
Kapitaleinkünfte | Abgeltungsteuer von 25
Prozent; Beibehaltung des Bankgeheimnisses; Wegfall des
Sparerfreibetrags. |
Dividenden | Steuerfrei, falls die
Kapitalgesellschaft die Abführung von 35 Prozent Steuern
bescheinigt. Der Anteilseigner mit einem niedrigeren
Durchschnittsteuersatz kann die abgeführte Steuer auf seine
persönliche Steuerschuld anrechnen. |