Deutscher Bundestag Drucksache 12/817
12. Wahlperiode 19. 06. 91
Antrag der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler, Dr. Paul
Laufs, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Michael Glos, Volker Rühe,
Lothar de Maizière, Otto Hauser (Esslingen), Klaus-Jürgen
Hedrich, Heribert Scharrenbroich, Hansjürgen Doss, Matthias
Wissmann, Gerhard O. Pfeffermann, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Hans-Peter
Repnik, Dr. Renate Hellwig, Rainer Eppelmann, Reinhard Freiherr
von Schorlemer und weiterer Abgeordneter
Konsensantrag Berlin/Bonn
In Artikel 2 Absatz 1 des Einigungsvertrages wird
bestimmt: »Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage
des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach Herstellung der
Einheit Deutschlands entschieden.«
In dem Willen, dem Einigungsvertrag zu folgen und
der geschichtlichen Entwicklung in Deutschland und Europa gerecht
zu werden, wolle der Bundestag beschließen:
I.1.
Sitz des Bundestages ist Berlin
I.2.
Sitz der Bundesregierung und der Ministerien ist
Bonn
II.
Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß
der Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin und der Sitz
des Bundesrates in Bonn sein sollen.
III.
Das Nähere regelt ein Gesetz. Mit der gesetzlichen
Festlegung des Sitzes der Bundesregierung und der Ministerien
soll ihre Verlagerung nach Berlin ausgeschlossen werden.
IV.
Zur praktikablen Sicherung der verfassungsmäßigen
Rechte und Pflichten des Parlaments ist folgendes zu gewährleisten:
- Substantielle Verbesserung der Arbeitsbedingungen
des Parlaments, vor allem verbesserte räumliche, personelle
und sachliche Ausstattung des Parlaments, der Fraktionen und der
einzelnen Abgeordneten einschließlich moderner Kommunikationstechniken.
- Schneller Aufbau und Ausbau leistungsfähiger
Ost/West-Verkehrsverbindungen.
- Während der Sitzungswochen tagt das Kabinett
in Berlin.
- Die Ministerien sind in Berlin mit Außenstellen
vertreten.
V.
Die Baumaßnahmen des Parlaments in Bonn sind
fortzuführen. Die notwendigen Baumaßnahmen für
das Parlament in Berlin sind sofort zu beginnen und zu beschleunigen,
um die volle Arbeitsfähigkeit des Parlaments in Berlin sobald
wie möglich zu gewährleisten.
VI. Bei den künftigen Entscheidungen über
Standorte von Bundeseinrichtungen ist dem bundesstaatlichen Aufbau
Deutschlands verstärkt Rechnung zu tragen. Die Bundestagspräsidentin
wird gebeten, eine Kommission aus Vertretern aller Verfassungsorgane,
der Länder und der Obersten Bundesbehörden zu berufen.
Diese Kommission soll -- als Unabhängige Föderalismuskommission
-- Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler
Institutionen erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus
in Deutschland dienen sollen.
In jedem der fünf neuen Länder sollen mindestens
fünf Bundeseinrichtungen angesiedelt werden, darunter mindestens
eine Bundesoberbehörde. Neue Bundeseinrichtungen sollen so
lange in den neuen Ländern angesiedelt werden, bis eine angemessene
Verteilung auf alle Länder erreicht ist.
Bonn, den 19. Juni 1991
Dr. Heiner Geißler
Dr. Paul Laufs
Dr. Karl-Heinz Hornhues
Michael Glos
Volker Rühe
Lothar de Maizière
Otto Hauser (Esslingen)
Klaus-Jürgen Hedrich
Heribert Scharrenbroich
Hansjürgen Doss
Matthias Wissmann
Gerhard O. Pfeffermann
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Hans-Peter Repnik
Dr. Renate Hellwig
Rainer Eppelmann
Reinhard Freiherr von Schorlemer
Heinz-Günter Bargfrede
Brigitte Baumeister
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Dankward Buwitt
Jürgen Echternach
Horst Eylmann
Dr. Egon Jüttner
Manfred Kolbe
Wolfgang Krause (Dessau)
Herbert Lattmann
Walter Link (Diepholz)
Heinrich Lummer
Dr. Diedrich Mahlo
Elmar Müller (Kirchheim)
Engelbert Nelle
Dr. Gero Pfennig
Susanne Rahardt-Vahldieck
Helmut Rode (Wietzen)
Helmut Sauer (Salzgitter)
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Rupert Scholz
Dr. Konrad Schroeder (Freiburg)
Dr. Hermann Schwörer
Dr. Rudolf Sprung
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Hans-Gerd Strube
Egon Susset
Ferdi Tillmann
Dr. Roswitha Wiesniewski
Michael Wonneberger