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Vollendung der Einheit Deutschlands

    Deutscher Bundestag Drucksache 12/815
    12. Wahlperiode 19. 06. 91

    Antrag der Abgeordneten Willy Brandt, Dr. Burkhard Hirsch, Dr. Günther Krause (Börgerende), Maria Michalk, Dr. Rainer Ortleb, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Oscar Schneider (Nürnberg), Dr. Hermann Otto Solms, Wolfgang Thierse, Dr. Wolfgang Ullmann, Dr. Hans-Jochen Vogel und weiterer Abgeordneter

    Vollendung der Einheit Deutschlands
    In Einlösung seiner Beschlüsse, in denen der Deutsche Bundestag seinen politischen Willen vielfach bekundet hat, daß nach der Herstellung der Deutschen Einheit Parlament und Regierung wieder in der deutschen Hauptstadt Berlin sein sollen, wolle der Bundestag beschließen:

  1. Sitz des Deutschen Bundestages ist Berlin.

  2. Die Bundesregierung wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages und dem Senat von Berlin bis zum 31. 12. 1991 ein Konzept zur Verwirklichung dieser Entscheidung zu erarbeiten. Dabei soll mit der Herrichtung der notwendigen Kapazitäten für Tagungen des Deutschen Bundestages, seiner Fraktionen, Gruppen und Ausschüsse in Berlin schnell begonnen werden. Die Arbeitsfähigkeit soll in vier Jahren hergestellt sein. Bis dahin finden in der Bundeshauptstadt Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages nur auf Beschluß des Ältestenrates in besonderen Fällen statt. Die volle Funktionsfähigkeit Berlins als Parlaments- und Regierungssitz soll in spätestens 10 bis 12 Jahren erreicht sein.

  3. Der Deutsche Bundestag erwartet, daß die Bundesregierung geeignete Maßnahmen trifft, um ihrer Verantwortung gegenüber dem Parlament in Berlin nachzukommen und in entsprechender Weise in Berlin ihre politische Präsenz dadurch sichert, daß der Kernbereich der Regierungsfunktionen in Berlin angesiedelt wird.

  4. Zwischen Berlin und Bonn soll eine faire Arbeitsteilung vereinbart werden, so daß Bonn auch nach dem Umzug des Parlaments nach Berlin Verwaltungszentrum der Bundesrepublik Deutschland bleibt, indem insbesondere die Bereiche in den Ministerien und die Teile der Regierung, die primär verwaltenden Charakter haben, ihren Sitz in Bonn behalten; dadurch bleibt der größte Teil der Arbeitsplätze in Bonn erhalten. Darüber hinaus werden für die Region Bonn -- von der Bundesregierung bzw. von einer unabhängigen Kommission -- unter Mitwirkung der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Stadt Bonn Vorschläge erarbeitet, die als Ausgleich für den Verlust des Parlamentssitzes und von Regierungsfunktionen die Übernahme und Ansiedlung neuer Funktionen und Institutionen von nationaler und internationaler Bedeutung im politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich zum Ziel haben.

  5. Der Hauptstadtvertrag zwischen der Bundesregierung in der Stadt Bonn soll zu einem Bonn-Vertrag fortentwickelt werden zum Ausgleich der finanziellen Sonderbelastung Bonns und der Region durch die Funktionsänderungen.

  6. Die Bundestagspräsidentin wird gebeten, eine Kommission aus Vertretern aller Verfassungsorgane, der obersten Bundesbehörden und von weiteren unabhängigen Persönlichkeiten zu berufen. Diese Kommission soll -- als unabhängige Föderalismuskommission -- Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland auch dadurch dienen sollen, daß insbesondere die neuen Bundesländer Berücksichtigung finden mit dem Ziel, daß in jedem der neuen Bundesländer Institutionen des Bundes ihren Standort finden. Auch vorhandene Institutionen des Bundes in Berlin stehen dafür zur Disposition.

  7. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen von der Bundesregierung und der Kommission dem Deutschen Bundestag so rechtzeitig zugeleitet werden, daß er bis zum 30. Juni 1992 dazu Beschlüsse fassen kann.

  8. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, daß der Bundespräsident seinen 1. Sitz in Berlin nimmt.

  9. Der Deutsche Bundestag empfiehlt dem Bundesrat, in Wahrnehmung seiner förderalen Tradition seinen Sitz in Bonn zu belassen.

    Bonn, den 19. Juni 1991

    Willy Brandt
    Dr. Burkhard Hirsch
    Dr. Günther Krause (Börgerende)
    Maria Michalk
    Dr. Rainer Ortleb
    Dr. Wolfgang Schäuble
    Dr. Oscar Schneider (Nürnberg)
    Dr. Hermann Otto Solms
    Wolfgang Thierse
    Dr. Wolfgang Ullmann
    Dr. Hans-Jochen Vogel
    Ulrich Adam
    Gerd Andres
    Dietrich Austermann
    Dr. Gisela Babel
    Angelika Barbe
    Heinz-Günter Barkfrede
    Holger Bartsch
    Richard Bayha
    Dr. Sabine Bergmann-Pohl
    Hans-Dirk Bierling
    Wilfried Böhm (Melsungen)
    Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
    Arne Börnsen (Ritterhude)
    Edelgard Bulmahn
    Dankward Buwitt
    Wolf-Michael Catenhusen
    Joachim Clemens
    Peter Conradi
    Dr. Nils Diederich (Berlin)
    Dr. Peter Eckardt
    Wolfgang Ehlers
    Rainer Eppelmann
    Carl Ewen
    Horst Eylmann
    Anke Eymer
    Jochen Feilcke
    Dirk Fischer (Hamburg)
    Dr. Gerhard Friedrich
    Katrin Fuchs (Verl)
    Hans-Joachim Fuchtel
    Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink
    Jörg Ganschow
    Monika Ganseforth
    Norbert Gansel
    Horst Gibtner
    Elisabeth Grochtmann
    Karl Hermann Haack (Extertal)
    Hans-Joachim Hacker
    Gerlinde Hämmerle
    Manfred Hampel
    Christel Hanewinckel
    Klaus Harries
    Dr. Ingomar Hauchler
    Klaus-Jürgen Hedrich
    Dr. Renate Hellwig
    Günther Heyenn
    Reinhold Hiller (Lübeck)
    Stephan Hilsberg
    Gabriele Iwersen
    Claus Jäger
    Renate Jäger
    Ulrich Junghanns
    Dr.-Ing. Dietmar Kansy
    Dr. Franz-Hermann Kappes
    Peter Kittelmann
    Günter Klein (Bremen)
    Siegrun Klemmer
    Ulrich Klinkert
    Dr. Hans-Hinrich Knaape
    Roland Kohn
    Manfred Kolbe
    Regina Kolbe
    Jürgen Koppelin
    Arnulf Kriedner
    Dr.-Ing. Paul Krüger
    Wolfgang Kubicki
    Dr. Klaus Kübler
    Hinrich Kuessner
    Dr. Uwe Küster
    Eckart Kuhlwein
    Helmut Lamp
    Detlev von Larcher
    Herbert Lattmann
    Walter Link (Diepholz)
    Dr. Christine Lucyca
    Wolfgang Lüder
    Heinrich Lummer
    Dr. Diedrich Mahlo
    Lothar de Maizière
    Erwin Marschewski
    Günter Marten
    Dorle Marx
    Ulrich Mascher
    Christoph Matschie
    Heide Matischeck
    Markus Meckel
    Ulrike Mehl
    Herbert Meißner
    Dr. Bruno Menzel
    Dr. Angela Dorothea Merkel
    Dr. Hedda Meseke
    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
    Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup
    Wolfgang Mischnick
    Dr. Christian Neuling
    Volker Neumann (Bramsche)
    Gerhard Neumann (Gotha)
    Dr. Rolf Niese
    Johannes Nitsch
    Dr. Rolf Olderog
    Manfred Opel
    Angelika Pfeiffer
    Dr. Gero Pfennig
    Rosemarie Priebus
    Susanne Rahardt-Vahldieck
    Gerhard Reddemann
    Klaus Reichenbach
    Renate Rennebach
    Dr. Klaus Röhl
    Helmut Schäfer (Mainz)
    Siegfried Scheffler
    Otto Schily
    Cornelie Schmalz-Jacobsen
    Horst Schmidtbauer (Nürnberg)
    Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
    Dr. Jürgen Schmieder
    Dr. Jürgen Schmude
    Michael von Schmude
    Dr. Emil Schnell
    Dr. Rupert Scholz
    Reinhard Freiherr von Schorlemer
    Ottmar Schreiber
    Dr. Conrad Schroeder (Freiburg)
    Gisela Schröter
    Dietmar Schütz
    Brigitte Schulte (Hameln)
    Dr. R. Werner Schuster
    Ernst Schwanhold
    Rolf Schwanitz
    Dr. Christian Schwarz-Schilling
    Wilfried Seibel
    Bodo Seidenthal
    Werner H. Skowron
    Dr. Hartmut Soell
    Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
    Wieland Sorge
    Bärbel Sothmann
    Dr. Rudolf Sprung
    Dr. Jürgen Starnick
    Dr. Lutz G. Stavenhagen
    Antje-Marie Steen
    Erika Steinbach-Hermann
    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
    Karl Stockhausen
    Dr. Peter Struck
    Michael Stübgen
    Margitta Terborg
    Jürgen Türk
    Siegfried Vergin
    Karsten D. Voigt (Frankfurt)
    Gerd Wartenberg (Berlin)
    Dr. Konstanze Wegner
    Reinhard Weis (Stendal)
    Gunter Weißgerber
    Gert Weisskirchen (Wiesloch)
    Inge Wettig-Danielmeier
    Dr. Margrit Wetzel
    Gabriele Wiechatzek
    Dr. Bertram Wieczorek (Auerbach)
    Dr. Roswitha Wisniewski
    Peter Kurt Würzbach
    Werner Zywietz

    Begründung

  1. Zur Vollendung der Einheit Deutschlands gehört die dauerhafte Entscheidung über den Sitz der Verfassungsorgane des Bundes. Der Deutsche Bundestag soll deswegen mit diesem Beschluß über seinen Sitz entscheiden. Mit dieser Entscheidung wird der in Art. 2 Abs. 1 des Einigungsvertrages formulierte Auftrag erfüllt. Zugleich sollen Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn und Entscheidungen über die Ansiedlung wichtiger Funktionen in den neuen Bundesländern vorbereitet werden.

  2. Der Deutsche Bundestag hat sich seit seiner ersten Wahlperiode kontinuierlich dafür ausgesprochen, nach der Herstellung der Einheit Deutschlands Parlament und Regierung als notwendige hauptstädtische Funktionen (Formulierung Drs. 2/3167) nach Berlin zu verlegen.

    In der 11. Sitzung der 1. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag am 30. September 1949 erstmalig beschlossen, daß Berlin für die Bundesrepublik Deutschland »in Zukunft wieder ihre Hauptstadt werden soll«. In der 14. Sitzung (Drs. 1/135/143) wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen:

    »Die leitenden Bundesorgane verlegen ihren Sitz in die Hauptstadt Deutschlands, Berlin, sobald allgemeine, freie, gleiche, geheime und direkte Wahlen in ganz Berlin und in der sowjetischen Besatzungszone durchgeführt sind.«
    Dieser Beschluß gilt noch heute, er soll durch den vorliegenden Antrag konkretisiert werden. Er wurde in den bisherigen 11 Wahlperioden des Deutschen Bundestages mehrfach durch Beschlüsse und Bekundungen bekräftigt, beginnend in der 2. Wahlperiode (190. Sitzung am 6. 2. 1957, Drs. 3116 bei nur 4 Gegenstimmen), zuletzt in der 11. Wahlperiode durch Bekundungen in der Debatte der 197. Sitzung vom 15. Februar 1990.

    Die Ausbauplanung des Bundestages in Bonn begründete Bundestagspräsident Stücklen vor dem deutschen Parlament, indem er die Vorzüge Bonns würdigte und die Bedeutung Berlins klarstellte:
    »Diese Bemühungen haben nichts mit Bestrebungen zu tun, die gewöhnlich in die Worte gekleidet werden, daß nun das _ehemalige Provisorium_ Bonn auf dem Wege zur _echten Hauptstadt_ sei. Bonn ist eine schöne, eine liebenswerte, eine gastfreundliche Stadt, und es ist inzwischen auch zum Träger gesamtstaatlicher deutscher Tradition geworden -- ähnlich wie früher schon Frankfurt als die Stadt der Kaiserwahlen, des Deutschen Bundes und der Paulskirche. Die hier in diesem Saal, in dieser Stadt getroffenen Schicksalsentscheidungen der Nachkriegszeit sind ebenfalls wesentliche Bestandteile unserer nationalen Geschichte geworden. Dennoch -- die eigentliche Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Und dieses Berlin wird eines Tages auch wieder voll seine alte Hauptstadtfunktion erfüllen. Dies ergibt sich ganz einfach aus der Tatsache, daß die

    Deutschen hüben und drüben in einem einzigen freien deutschen Staat leben wollen.
    Solange uns allerdings die Teilung unseres Vaterlandes aufgezwungen bleibt, wird Berlin in seiner politischen Funktion als Hauptstadt -- als Parlaments- und Regierungssitz des freien Deutschland -- durch Bonn vertreten.« (168. Sitzung der 8. Wahlperiode)

  3. Zur Bedeutung Berlins als Parlaments- und Regierungssitz hat Bundespräsident von Weizsäcker in seinem Memorandum von Ende Februar 1991 Stellung genommen. Der Bundespräsident stellte sich damit in die Kontinuität der Bekundungen unserer Bundespräsidenten, die Heinrich Lübke in der 80. Sitzung der 3. Wahlperiode des Bundestages mit einer Erklärung begann, in der er u. a. ausführte:

    »Bei solcher Gemeinsamkeit des Willens zur Einheit kann auch Berlin seinen unveräußerlichen Rang als politischer Mittelpunkt Deutschlands erfolgreicher behaupten. Das Gefühl für die Bedeutung unserer deutschen Hauptstadt lebt in unserem Volke stärker denn je.«
    Der Alterspräsident des Bundestages hat zur Eröffnung der 12. Wahlperiode, unter dem Beifall aller Fraktionen mit Ausnahme der PDS, im Berliner Reichstag am 20. 12. 1990 an die politisch-moralische Bedeutung Berlins erinnert:

    »Wenn zwischen 19046 und 1962 -- ich könnte auch sagen: 1971 -- Berlin (West) nicht standgehalten hätte, wären wir heute nicht hier versammelt.«

  4. Im Sinne der zitierten politischen Grundaussagen der demokratisch gewählten deutschen Parlamente ist die Entscheidung für Berlin ein Bekenntnis zur ganzen deutschen Geschichte und zugleich zu einem geschichtlichen Neuanfang, der mit der deutschen Einigung eröffnet worden ist. Die Entscheidung für Berlin ist eine Investition des Vertrauens in die Entwicklung der neuen Bundesländer; sie stellt eine -- dem Föderalismus dienende -- Ergänzung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zentren dar, wie sie sich in den letzten 40 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt haben, ohne deren Entfaltungsmöglichkeiten zu beeinträchtigen; sie setzt dabei einen Akzent auf die Einbeziehung der neuen Länder in die Entwicklung und Verteilung der demokratischen Institutionen des geeinten Deutschlands und vermag einen besonderen Beitrag zum politischen Zusammenwachsen Deutschlands zu leisten insofern, als in Berlin die Einheit Deutschlands am schnellsten und sinnfälligsten vollzogen werden muß und wird; sie ist ein Zeichen für den nach der erfolgreichen westeuropäischen Integration möglich gewordenen gesamteuropäischen Einigungsprozeß.

  5. Der Vollzug der Entscheidung über den Sitz des Parlaments (und auch von Regierungsstellen) erfordert Zeit, damit sich sowohl die betroffenen Mitarbeiter, als auch die Bürger beider Städte auf die neue Situation einstellen können, damit in vernünftigen Fristen geplant und Aufgabenteilung zwischen beiden Städten festgelegt werden kann, damit auch die Planungen in Berlin in angemessener Form und auf sparsamste Weise umgesetzt werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Berlin die Stadt ist, in der der Bund den meisten Grund- und Immobilienbesitz in Deutschland hat, über den er im Vollzug der 2 + 4-Verträge auch zunehmend frei verfügen kann.

  6. Für die Region Bonn, für ihre Bürger und für die Wirtschaft, muß ein angemessener Funktionsausgleich gefunden werden, was in der gewählten Zeitspanne von 10--12 Jahren besonders im Hinblick auf das vergrößerte Europa und die gewachsene Bedeutung Deutschlands auch möglich ist. Es ist dies eine Pflicht, die sich daraus ergibt, daß Bonn über 4 Jahrzehnte der deutschen Teilung die Funktion des provisorischen Sitzes von Parlament und Regierung wahrgenommen hat.

  7. Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die wirklichen Hauptstadtfunktionen sollten Vorschläge entwickelt werden, die die Stärkung des Föderalismus in Deutschland bezwecken, indem sie bei künftigen Entscheidungen über Standorte von Bundeseinrichtungen und

    internationalen Institutionen den neuen Bundesländern Vorrang gewähren (so z. B. für die Städte Weimar, Leipzig, Halle/Dessau, Rostock).

  8. Der Deutsche Bundestag soll in die Lage versetzt werden, seine aus den Vorschlägen von Bundesregierung und unabhängiger Kommission zu entwickelnden Beschlüsse so rechtzeitig zu fassen, daß sie mit dem Beginn der grenzfreien Europäischen Gemeinschaft im erweiterten Europa wirken können.