FDP will die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude erleichtern
Berlin: (hib/POT) Die FDP-Fraktion will die Länder ermächtigen, bei den Begünstigungstatbeständen im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude abweichende Regelungen vom geltenden Baurecht zu treffen, wenn dies die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Struktur erfordern. Dazu haben die Liberalen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches (15/360) eingebracht. Demnach soll die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken zukünftig innerhalb von zehn statt bisher sieben Jahren nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zulässig sein. Die Erweiterung eines Wohngebäudes zur Selbstnutzung der Familie soll bis zu höchstens drei statt bisher zwei Wohnungen erlaubt werden.