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028/2003
Stand: 06.02.2003
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Regierung: Wiederaufbau in Überschwemmungsgebieten ist Ländersache

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/MAP) Die Steuerung der Siedlungsentwicklung in ehemaligen Überschwemmungsgebieten ist Angelegenheit der Länder und Gemeinden. Sie haben dabei auch dafür zu sorgen, dass vorbeugender Hochwasserschutz gewährleistet wird. Dies antwortet die Bundesregierung (15/394) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/329). Die Abgeordneten hatten beanstandet, dass in "nicht zu sichernden" Überschwemmungsgebieten ein Wiederaufbau stattfinden würde. Soweit sich die Anfrage auf die Siedlung "Röderau-Süd" beziehe, so die Regierenden in ihrer Antwort, wären die Darstellungen nicht auf aktuellem Stand. Der Bund und der Freistaat Sachsen hätten im Dezember 2002 eine Vereinbarung über die Absiedlung und Rückentwicklung von "Röderau-Süd" geschlossen. Hintergrund sei die Erkenntnis, dass diese Siedlung künftig nicht mehr effektiv gegen Hochwasser geschützt werden könne.

Zur Frage, in welcher Höhe Mittel aus dem Fonds "Aufbauhilfe" zum Wiederaufbau in Überschwemmungsbieten verwendet würden, liegen der Exekutive keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Sie weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidungen im konkreten Einzelfall die Länder treffen würden. Im Übrigen erlaube der Fonds "Aufbauhilfe" neben der Beseitigung der Schäden auch die Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Alle Maßnahmen, die im Rahmen des Sonderprogramms "Hochwasser" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gefördert würden, seien an den Anforderungen eines vorbeugenden Hochwasserschutzes auszurichten. Vorhandene Konzepte seien auf Grund der Erfahrungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_028/04
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