Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Der Grenzverlauf zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland in den Abschnitten Bargen/Blumberg, Barzheim/Hilzingen, Dörflingen/Büsingen, Hüntwangen/Hohentengen und Wasterkingen/Hohentengen soll vereinfacht und den natürlichen Begebenheiten angepasst werden. Die Grenzänderung dienten in erster Linie Zwecken der Landwirtschaft, heißt es einem Gesetzentwurf der Regierung (15/1187), mit dem ein Vertrag zwischen beiden Ländern umgesetzt werden soll. Laut Entwurf verlief die Staatsgrenze in diesen Bereichen zum Teil sehr kompliziert, so dass jeder Hochpunkt mit einem großen, mindestens 75 cm hohen Grenzstein vermarkt sei, der die Bewirtschaftung der Äcker erschwere.