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164/2003
Stand: 21.07.2003
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Neue EU-Richtlinie sieht Einführung eines vierten Außenspiegels für Lkw vor

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Das Europäische Parlament hat einer Überarbeitung der EU-Richtlinie zu den technischen Anforderungen an Rückspiegel für Kraftfahrzeuge zugestimmt. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/1426) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1252) zu den Gefährdungen von Teilnehmern am Straßenverkehr aufgrund des so genannten toten Winkels im Rückspiegel von Lastkraftwagen hin. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass das rückwärtige Sichtfeld insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen oft nicht ausreicht und der so genannte tote Winkel im Nahbereich der Fahrzeuge zu zum Teil tödlichen

Unfällen von Radfahrern und Fußgängern geführt hat. Deshalb sei die bestehende EU-Richtlinie auf der Grundlage eines deutschen und niederländischen Vorschlags in einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission umfassend überarbeitet worden, schreibt die Regierung. Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie seien die verbindliche europaweite Anwendung auf alle Fahrzeugklassen und die Verbesserung der bestehenden Rückspiegel durch die Zulassung stärkerer Krümmungswinkel mit größerem Sichtwinkel. Darüber hinaus seien mit der neuen Richtlinie durch die Einführung zusätzlicher Spiegel, zum Beispiel Frontspiegel und Weitwinkelspiegel zur Verbesserung der Sicht im vorderen und seitlichen Nahfeld großer Nutzfahrzeuge, nunmehr vier Außenspiegel für Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse vorgeschrieben. Außerdem werde der Einsatz neuartiger Systeme, zum Beispiel Videokameras, akustische Information, Infrarot- und Ultraschalltechnik, ermöglicht, heißt es in der Antwort weiter.

Die überarbeitete EU-Richtlinie wird laut Regierung noch in diesem Jahr in Kraft treten, wobei die Frist zur Übernahme in nationales Recht zwölf Monate betragen wird. Um der Automobilindustrie die Möglichkeit zu geben, sich konstruktiv auf die neuen Vorschriften einzustellen, werden unabhängig davon die Übergangsfristen für neu zuzulassende Lkw voraussichtlich 36 Monate betragen. Das Bundesverkehrsministerium prüfe aber derzeit, ob die in der neuen EU-Richtlinie festgelegten Fristen durch nationale Verordnung für die in Deutschland zugelassenen Lkw verkürzt werden können und ob durch nationale Verordnung eine Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Lkw, die in der neuen Richtlinie nicht vorgesehen ist, gefordert werden kann. Solchen weitergehenden nationalen Verordnungen zu bestehenden EU-Richtlinien muss jedoch die EU-Kommission zustimmen, so die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_164/02
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