Bund soll im nächsten Jahr 251,2 Milliarden Euro ausgeben können
Berlin: (hib/VOM) Die Ausgaben des Bundes sollen sich im kommenden Jahr auf höchstens 251,2 Milliarden € belaufen. Die sieht der Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2004 (15/1500) vor. Gegenüber dem diesjährigen Etat ergeben sich Mehrausgaben von rund 3 Milliarden €. Größer Ausgabenblock sind die Zuweisungen und Zuschüsse mit 145,81 Milliarden €, was ein Plus von 4,23 Milliarden € gegenüber 2003 bedeutet. Der Schuldendienst umfasst 37,88 Milliarden €, das sind 2,87 Millionen € weniger als dieses Jahr. Die Personalausgaben schlagen mit 27,61 Milliarden € zu Buche, 531,58 Millionen € mehr als 2003. Für Investitionen sollen 24,81Milliarden € zur Verfügung stehen, 1,86 Milliarden € weniger als dieses Jahr. Wenn man den diesjährigen Bundeszuschuss an den Hochwasserfonds allerdings nicht berücksichtigt, ergibt sich eine Steigerung bei den Investitionsausgaben gegenüber diesem Jahr um rund 650 Millionen €. Hinzu kommen Ausgaben für militärische Beschaffungen und Anlagen in Höhe von 8,03 Milliarden € (minus 30,06 Millionen € gegenüber 2003) sowie sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von 7,93 Milliarden € (227,13 Millionen € mehr als 2003).
Größter Einzeletat ist der des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung mit Ausgaben von 81,88 Milliarden € (minus 150,81 Millionen € gegenüber 2003). Es folgt die Bundesschuld mit 39,94 Milliarden € (minus 4,9 Millionen €). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat 26,49 Milliarden € (plus 422,74 Millionen €) zur Verfügung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 25 Milliarden €, was einen Zuwachs um 6,5 Milliarden € bedeutet. Das Bundesverteidigungsministerium kann bis zu 24,25 Milliarden € ausgeben (minus 129,97 Millionen €). Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre beläuft sich auf 32,68 Milliarden €, von denen allein 12,85 Milliarden € auf das Verteidigungsministerium und 9,8 Milliarden € auf das Verkehrs- und Bauministerium entfallen. Auf der Einnahmenseite sollen 201,71 Milliarden € als Steuereinnahmen verbucht werden können. Die Nettoneuverschuldung soll 30,84 Milliarden € nicht überschreiten (2003: 18,9 Milliarden €). Sie übersteigt damit die veranschlagte Höhe der Investitionen (24,81 Milliarden €). Damit würde im dritten Jahr in Folge eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes darf die Nettokreditaufnahme die Summe der Investitionen nur überschreiten, um eine solche Störung abzuwehren.