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200/2003
Stand: 25.09.2003
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Geltung des Gesetzes gegen Schleuserkriminalität bis 2008 verlängern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/GER) Um Schleuserkriminalität in Zukunft besser bekämpfen zu können, hat die CDU/CSU den Entwurf eines Gesetzes zur wirksamen Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität (15/1560) vorgelegt. Bereits mit Inkrafttreten des ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzes sollte der Reiseverkehr sowohl im 30-Kilometer-Grenzbereich als auch auf Bahnanlagen und Verkehrsflughäfen unabhängig von einem Verdacht kontrolliert werden können. Die bisher befristete Regelung hat laut CDU/CSU zu einer deutlich mehr Personenfahndungserfolgen geführt. Deswegen solle das Gesetz, das im Dezember außer Kraft treten würde, bis 2008 verlängert werden. Ohne diese Befugnis würden wachsende grenzüberschreitende Kriminalität und steigende unerlaubte Zuwanderung negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit und die Sozialsysteme haben, so die Fraktion. Der Bundesgrenzschutz müsse auch weiterhin in der Lage sein, grenzpolitische Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_200/05
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