Entwurf zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe stößt auf Kritik
Berlin: (hib/RAB) Der Bundesrat lehnt die Pläne der Bundesregierung, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzuführen, ab. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt der Bundesregierung (15/1638) hervor, der identisch mit einem zuvor von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf (15/1516) ist. Die Länder stellen jedoch fest, dass die Zusammenführung der steuerfinanzierten Leistungen von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu einem einheitlichen Sozialleistungssystem dringend geboten sei. Allerdings stelle der Entwurf der Regierung nur eine unzureichende Veränderung des bestehenden Sozial- und Arbeitslosenhilfesystems dar und sei nicht in der Lage, die bestehenden strukturellen Verkrustungen aufzubrechen. Die Länderkammer spricht sich dafür aus, die Zuständigkeit für die Betreuung und Vermittlung der Empfänger von Arbeitslosengeld II den Kommunen zu übertragen. Diese verfügten im Gegensatz zur Bundesanstalt für Arbeit über Kenntnisse der regionalen Besonderheiten. Auch sei das in dem Entwurf der Regierung enthaltene Instrument der Eingliederungsvereinbarung nicht hinreichend transparent und konsequent ausgestaltet. Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat, dass die Länder dem Regierungsentwurf zufolge die Reform vor allem durch eine Verringerung ihrer Anteile am Umsatzsteueraufkommen finanzieren sollen. Die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens entspreche jedoch nicht dem Umfang der Aufgabenverlagerung.
In der Gegenäußerung begrüßt die Regierung die Auffassung des Bundesrates, die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe grundsätzlich zu unterstützten. Der von der Länderkammer favorisierte Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen des Landes Hessen behalte jedoch Doppelstrukturen bei und schaffe keine Übereinstimmung von Aufgaben und Finanzverantwortung. Auch sei das vorgesehene Anreizsystem nicht zielführend und stelle eine dauerhafte Niedriglohnsubventionierung dar. Die Regierung kritisiert außerdem, dass der öffentliche Beschäftigungssektor erheblich ausgeweitet werden soll.
Auch den Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt der Regierung (15/1637) lehnt der Bundesrat ab. Der Regierungsentwurf ist identisch mit einem zuvor von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf (15/1515). Nach Überzeugung der Länderkammer bereitet die Initiative den Boden für eine weitere Zentralisierung der Bundesanstalt für Arbeit, die ohnehin in der öffentlichen Wahrnehmung als "starre und wenig reaktionsfähige Mammutbehörde" dastehe. Insgesamt sei der Entwurf in einigen Bereichen verfehlt und müsse grundlegend überarbeitet werden. Dabei sei darauf zu achten, dass zusätzliche Kosten für die Länder und Kommunen ausgeschlossen werden. Überarbeitet werden müsse die Organisationsreform der Bundesanstalt für Arbeit, die Änderungen im Leistungsrecht sowie die Neuregelung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Auch müssten Anreize zur Frühverrentung konsequent beseitigt werden. Dabei komme es darauf an, Leistungen, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Frühverrentungen erbringt, in vollem Umfang auf alle Leistungen der öffentlichen Hand anzurechnen. In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung die Kritik des Bundesrates am Gesetzentwurf zurück. Der Entwurf sei das Kernstück einer tiefgreifenden und zukunftsweisenden Neugestaltung der Organisation, der Inhalte und der verwaltungspraktischen Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Er werde gemeinsam und im Zusammenwirken mit den weiteren Reformmaßnahmen am Arbeitsmarkt neue Impulse für eine wirkungsvolle und zielgerichtete Arbeitsförderung setzen.