EG-Verordnung zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten umsetzen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1667) zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat haben den Angaben der Regierung zufolge in einer Verordnung vom Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte eine umfassende gemeinschaftsrechtliche Grundlage geschaffen. Diese betreffe die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung sowie die Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Zudem sei das Inverkehrbringen und in bestimmten Sonderfällen die Aus- und Durchfuhr von tierischen Nebenprodukten und daraus hergestellter Erzeugnisse durch die Verordnung geregelt worden, heißt es weiter.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf solle die EG-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu soll das bisherige Tierkörperbeseitigungsgesetz aufgehoben und durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ersetzt werden. In dem neuen Gesetz sollen unter anderem einige im EG-Recht nicht geregelte Tatbestände, wie zum Beispiel die Zuständigkeiten oder die zur Beseitigung Verpflichteten, einheitlich gefasst werden. Zudem lasse die EG-Verordnung den Mitgliedstaaten Regelungsspielräume, die den nationalen Gegebenheiten entsprechend genutzt werden sollen, so die Regierung weiter.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen zum geplanten Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vor. Zudem sieht die Länderkammer durch die Neuregelung weiteren Anpassungsbedarf bei der Bioabfallverordnung und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung einer Reihe von Änderungsvorschlägen des Bundesrates zu. Auch die Regierung sieht infolge des neuen Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf der Verordnungsebene noch vielfachen Änderungsbedarf. Da hiervon insgesamt zwölf weitere Verordnungen betroffen seien, werde die Regierung diesem Änderungsbedarf in einer gesonderten Verordnung Rechnung tragen, die zeitnah zum Inkrafttreten des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes erlassen werden soll.