Änderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geplant
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1663) zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorgelegt. Das bisher geltende Gesetz sieht vor, dass der Verwaltungsrat der BLE dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft den Präsidenten und Vizepräsidenten der BLE zur Ernennung vorschlägt. Zukünftig soll nach dem Willen der Bundesregierung dieses Vorschlagsrecht bei der Ernennung in ein Anhörungsrecht umgewandelt werden. Ein Vorschlagsrecht sei bei Anstalten des öffentlichen Rechts, die wie die BLE weder körperschaftlich verfasst sind noch Selbstverwaltungsrechte haben, weder rechtlich notwendig noch allgemein üblich, heißt es in der Begründung.
Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die geplante Änderung aus. Das in dem Regierungsentwurf vorgesehene Anhörungsrecht sei unzureichend, da die BLE nicht nur behördliche Funktionen wahrnehme. Das Vorschlagsrecht des Verwaltungsrates der BLE bei der Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten habe sich bewährt, sei sachgerecht und solle daher bestehen bleiben. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag der Länderkammer ab. Auch ohne Vorschlagsrecht bleibe die Beteiligung und Mitwirkung des Verwaltungsrates der BLE gesichert. Das dem Verwaltungsrat im Rahmen seiner Anhörung zustehende Recht zur Stellungnahme beschränke sich nicht auf bloße Kenntnisnahme der von der Bundesregierung beabsichtigten Personalentscheidung, sondern es beinhalte auch die Möglichkeit, Anregungen, Empfehlungen sowie Vorschläge hinsichtlich anderer für eine Ernennung in Betracht kommender Personen zu machen.