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219/2003
Stand: 15.10.2003
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Zuständigkeiten beider Senate des Bundesverfassungsgerichts klarstellen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern, um Klarstellungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten beider Senate des Gerichts zu erreichen. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf (15/1686) vorgelegt. In dem einen Fall wird ein prozessual unerwünschtes Ergebnis einer gespaltenen Prüfung desselben Bundesgesetzes auf Grund eines Antrages aufgegriffen. Wenn eine Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit mit der Begründung angreift, das Gesetz verstoße gegen ein Grundrecht, aber auch gegen Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes (Konkurrierende Gesetzgebung - Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet), wären unter Umständen beide Senate zuständig. Bei dieser Gelegenheit wird klargestellt, dass auch die im bundesstaatlichen Normenkontrollverfahren getroffenen Feststellungen zur Nichtigkeit einer Norm Gesetzeskraft haben.

Die zweite Klarstellung bekräftigt die Zuständigkeit des Zweiten Senats für Vorlageverfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) an das Bundesverfassungsgericht in Fällen, in denen der BGH den Beschluss des Bundestages über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses für verfassungswidrig hält.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_219/06
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