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276/2003
Stand: 11.12.2003
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EU-Waffenembargo gegenüber der Volksrepublik China nicht aufheben

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll an dem EU-Waffenembargo gegenüber der Volksrepublik China solange festhalten, bis sich die Menschenrechtssituation entscheidend und nachhaltig verbessert hat und die aktuellen Spannungen zwischen der Volksrepublik und Taiwan abgeklungen sind. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/2169). Die EU habe 1989 nach dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens gegenüber der Volksrepublik ein Waffenembargo verhängt. Trotz des wirtschaftlich erfolgreichen Reformkurses bleibe die Situation der Menschenrechte in China bis heute unbefriedigend. Durch die tiefgreifende wirtschaftliche Umgestaltung und vorsichtige erste Anzeichen auch für politische Reformen gebe es durchaus Hoffnung, dass sich auch die Menschenrechtslage in den nächsten Jahren bessern könnte. Es wäre nach Auffassung der Liberalen aber zu früh, der Führung in Peking schon heute eine positive Menschenrechtsbilanz zu attestieren. Dies würde den Druck von der chinesischen Führung nehmen, hier weitere Verbesserungen vorzunehmen. Die FDP verlangt darüber hinaus, das EU-Waffenembargo als verbindlich zu betrachten, keine Alleingänge zu unternehmen und nur im Einvernehmen mit anderen EU-Mitgliedstaaten in dieser Frage zu handeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_276/03
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