Personen aus EU-Beitrittsstaaten brauchen weiterhin eine Arbeitsgenehmigung
Berlin: (hib/RAB) Mit Ausnahme von Malta und Zypern brauchen Personen aus den EU-Beitrittsstaaten auch nach dem 1. Mai eine Arbeitsgenehmigung. Aufgrund der Arbeitsmarktlage in Deutschland will die Bundesregierung von der im Beitrittsvertrag vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, die Arbeitnehmerfreizügigkeit aufzuschieben. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Regierung (15/2378) hervor. Abhängig von der Entwicklung am Arbeitsmarkt will die Regierung nach zwei Jahren darüber entscheiden, ob sie weiterhin von den Übergangsbestimmungen Gebrauch machen will. Weiter schreibt die Regierung, die Arbeitserlaubnis von Staatsangehörigen aus den Beitrittsstaaten richte sich auch künftig nach den dafür vorgesehenen Verordnungen. Der Beitrittsvertrag sehe jedoch vor, dass Arbeitsnehmern aus den Ländern Mittel-, Ost- und Südeuropas bei der Neuzulassung der Beschäftigung Vorrang vor Arbeitskräften aus Drittstaaten bekommen. Laut Regierung erfordern die Bestimmungen des Beitrittsvertrages, die Regelungen des Arbeitsgenehmigungsrechts bis zu einer Neuregelung des Zuwanderungsgesetzes zu ergänzen und anzupassen.