Mit dem Abbau von Statistiken zur Entlastung von Bund und Ländern beitragen
Berlin: (hib/BOB) Ein erster Schritt zum Statistikabbau kann nicht länger hinausgeschoben werden. Dieser Meinung ist der Bundesrat, der deswegen einen entsprechenden Gesetzentwurf (15/2416) vorgelegt hat. In ihm weist er darauf hin, die zur amtlichen Statistik Berichtspflichtigen klagten zunehmend über ihren damit verbundenen Aufwand. Knappe Ressourcen und permanent neue oder erweiterte Statistiken stellten eine sach- und fristgerechte Arbeit der statistischen Ämter immer mehr in Frage. Auch die Empfehlungen der Rechnungshöfe des Bundes und von elf Ländern vom November 2002 zur Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Statistikwesen in Deutschland forderten weitere Einsparanstrengungen im Bereich der amtlichen Statistik. Vor diesem Hintergrund werde mit elf ausgewählten Einzelmaßnahmen der notwendige Statistikabbau "in einem ersten Schritt" in Angriff genommen. Die Änderungen betreffen unter anderem das Hochschulstatistikgesetz, das Umweltstatistikgesetz, das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, das Finanz- und Personalstatistikgesetz, das Bundessozialhilfegesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz. Der Bundesrat verspricht sich vom Abbau von Statistiken eine Entlastung von Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.