"Eurojust" zur Bekämpfung der schweren Kriminalität einstimmig gebilligt
Berlin: (hib/BOB) Einstimmig hat der Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen, die wirksame Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität zu verstärken. Er billigte dazu einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/1719). Die Verabschiedung im Plenum ist für kommenden Freitag, 13. Februar, vorgesehen. Ein Beschluss des Rates der EU vom 28. Februar 2002 wird damit in nationale Gesetzgebung umgesetzt.
Eurojust, wie die Einrichtung genannt wird, soll als Institution der EU durch eine optimale Koordinierung von Ermittlungsverfahren und Strafverfolgungsmaßnahmen, die das Gebiet mehrerer EU-Staaten betreffen, zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Die CDU/CSU führte aus, sie teile manche Bedenken, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme geäußert habe. Die Beteiligung der Länder sei "unzureichend" geregelt. Eurojust werde dennoch dringend gebraucht, weshalb sie zustimme. Der Bundesrat hatte unter anderem moniert, die Benennung und Abberufung des nationalen Mitglieds von Eurojust allein durch das Bundesjustizministerium ohne jede Länderbeteiligung könne in dieser Form nicht hingenommen werden.
Bündnis 90/Die Grünen erwiderten, man habe die Bedenken des Bundesrates genau geprüft. Sie seien nicht durchgreifend. SPD und Bündnisgrüne verwiesen auf ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dessen Inhalt Eingang in den Gesetzentwurf gefunden habe. So laute eine Bestimmung im Kapitel, das unter anderem die Festlegung von Befugnissen regelt, dem Schutz personenbezogener Daten sei angemessen Rechnung zu tragen. Auch die FDP signalisierte Zustimmung.