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140/2004
Stand: 26.05.2004
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Nutzen und Risiken biometrischer Ausweise unter der Lupe

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Anhörung)

Berlin: (hib/CFR) Leistungsfähigkeit, Nutzen und Risiken biometrisch gestützter Ausweise waren Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gemeinsam mit Fachpolitikern des Innen- und Rechtsausschusses, externen Sachverständigen sowie weiteren Teilnehmern von Wirtschaft, Verbänden und Behörden am Mittwochmittag im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

"Die Biometrie als Sicherheitstechnologie steht vor ihrem weltweitem Durchbruch", erklärte Thomas Petermann vom Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) bei der Präsentation des Arbeitsberichtes 93 unter der Überschrift: "Biometrie und Ausweisdokumente - Leistungsfähigkeit, politische Rahmenbedingungen, rechtliche Ausgestaltung". Als "wesentlichen Treiber" dieser Entwicklung nannte er die USA, die bereits seit Anfang 2004 Einreisende biometrisch erfassten. Auch auf EU-Ebene gebe es entsprechende politische und rechtliche Weichenstellungen für eine abgestimmte Strategie bei biometrischen Ausweisdokumenten. In Deutschland seien bereits Ende 2001 die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung biometrischer Merkmale bei Ausweisdokumenten für Bundesbürger und Ausländer geschaffen worden.

"Gesichts-, Iris- und Fingerabdruckerkennung verfügen über eine vergleichbare technische Leistungsfähigkeit", stellte er mit Blick auf die verschiedenen biometrischen Identifikationstechnologien fest. Die Handgeometrie sei aus dem Rennen. "Neben die bisherigen Bemühungen um technische Praktikabilität sollten nunmehr verstärkte Anstrengungen treten, die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz zu klären", betonte Petermann im Weiteren. Klärungsbedarf in rechtlicher Hinsicht sieht der TAB-Vertreter unter anderem bei der Art und den Zwecken der Speicherung sowie der sonstigen Verarbeitung und Nutzung der biometrischen Daten.

Die zweckentfremdete Nutzung der Daten müsse weitgehend ausgeschlossen werden, verlangte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Von daher sei die Frage zu stellen, welches Merkmal am resistentesten gegen eine Zweckentfremdung ist. Gegen das Gesichtsbild spreche dabei manches. Der Fingerabdruck sei nicht ganz so kritisch zu betrachten. Die Iriserkennung sei nur mit Kooperation des Betroffenen möglich. Hier bestehe eine gewisse, sehr vorsichtige Präferenz seinerseits. Zudem müsse der Sicherheitsgewinn durch biometrische Verfahren geprüft werden. Die technische Aufwertung der bestehenden Dokumente mit biometrischen Gesichtsinformationen erscheint aus Zeit- und Kostenaspekten als geeignete erste Stufe einer phasenweisen Einführungsstrategie, so der Sachverständige Hartmut Hemme von der Bundesdruckerei. Die Aufnahme weiterer biometrischer Merkmale (Finger, Iris) erforderten die Ausstattung von 6500 Meldestellen mit Systemen für die dezentrale Erfassung. Die produktionstechnische Umsetzung der Integration kontaktloser Chips sowie der zentralen Personalisierung biometrischer Gesichtsformen sei in acht bis zwölf Monaten möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_140/03
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