Im Bundeshaus notiert: Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (15/3168) vorgelegt. Wie aus der Unterrichtung (15/3214) hervorgeht stimmt die Regierung den zwölf Änderungsvorschlägen der Länderkammer in elf Fällen nicht zu. Einer Bitte des Bundesrates sei im Gesetzentwurf bereits Rechnung getragen, weil ein hochwasserangepasstes Bauen in bestehenden Baugebieten gewährleistet werde. Für ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinden zum Erwerb von Flächen in Überschwemmungsgebieten bestehe jedoch kein Bedürfnis, so die Regierung.