Bundesregierung prüft eine Reform der Pflegeversicherung
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen prüfen derzeit, ob und wie Reformen der gesetzlichen Pflegeversicherung notwendig und möglich sind und wie sie finanziert werden könnten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (15/3241) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3121) hervor. Dabei gehe es um strukturelle Veränderungen, um den Vorrang der ambulanten Pflege zu gewährleisten, sowie um Verbesserungen der Versorgungssituation von an Demenz erkrankten Menschen. Zudem sei eine finanzielle Stabilisierung notwendig. Die Bundesregierung betont, sie werde den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, bis zum Jahresende Mitglieder mit Kindern im Vergleich zu Kinderlosen im Beitragsrecht der Pflegeversicherung besser zu stellen, rechtzeitig umsetzen. Das Gericht habe offen gelassen, ob der Beitragsabstand zwischen Mitgliedern mit Kindern und Kinderlosen durch einen Zuschlag für die einen oder eine Beitragsermäßigung für die anderen oder durch beides erreicht werden soll. Zu den Überlegungen für eine Gesamtkonzept zur Reform der Pflegeversicherung gehöre auch die Frage der Dynamisierung der Leistungen. Diese würde je Prozentpunkt zu jährlichen Mehrausgaben von rund 170 bis 180 Millionen Euro führen, teilt die Regierung mit.