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157/2004
Stand: 16.06.2004
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Gegen die Beschneidung von Frauen und Mädchen in Afrika eingesetzt

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Für Maßnahmen gegen die Beschneidung von Frauen und Mädchen in Afrika hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium des Innern "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Die SPD-Fraktion betonte dabei, dass dies ein "besonderes Anliegen" der Koalition sei; die Union unterstrich, dass man sich im Ziel einig sei. Der Petent wies in seiner Eingabe darauf hin, dass den betroffenen Frauen nur mit Spenden nicht ausreichend geholfen werde, und forderte deshalb einen umfassenden Einsatz der Bundesrepublik Deutschland. So müßten nach seiner Meinung alle diplomatischen Wege, wirtschaftlichen Sanktionen und gegebenenfalls auch militärische Maßnahmen ausgeschöpft werden.

Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung hat laut SPD ergeben, dass in vielen Ländern Afrikas sowie in einigen asiatischen Ländern immer noch die Beschneidung von Mädchen und Frauen durchgeführt wird. Die geschätzte Zahl der jährlichen Genitalverstümmelung belaufe sich auf 2 Millionen Mädchen. Während dies lange tabuisiert worden sei, werde es inzwischen vielerorts öffentlich diskutiert. Daneben seien mehrere Ansätze der Bekämpfung von Genitalverstümmelung zu verzeichnen: In vielen afrikanischen Staaten stehe die weibliche Genitalverstümmelung inzwischen unter Strafe und es werde in vielen Ländern versucht, überkommene Vorstellungen und menschenrechtsfeindliche Praktiken durch Überzeugungsarbeit zu überwinden. Politisch habe die Europäische Union 1999 und 2001 in der UN-Generalversammlung eine Resolution gegen weibliche Genitalverstümmelung eingebracht. Deutschland unterstütze die Bekämpfung der Genitalverstümmelung, in dem sie entsprechende Projekte finanziell fördere. Darüber hinaus kooperiere die Bundesrepublik auf bilateraler Ebene mit der kenianischen Regierung sowie einigen Nichtregierungsorganisationen, um auf möglichst vielen Ebenen zur Unterbindung der Beschneidung von Frauen und Mädchen beizutragen. Schließlich bestehe in Deutschland ein umfassender strafrechtlicher Schutz für die betroffenen Bevölkerungsgruppen. Wer hier eine genitale Verstümmelung vornehme, veranlasse und dulde, werde strafrechtlich verfolgt.

Nach Ansicht der Ausschussmitglieder ist die irreversible Schädigung der körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Mädchen und Frauen nicht durch kulturelle oder religiöse Traditionen oder Gebräuche zu rechtfertigen. Die Abgeordneten waren sich jedoch bewusst, dass es sich um ein "sensibles Thema" handele, das fest in der Tradition, der Kultur und den ungleichen Machtverhältnissen der jeweiligen Gesellschaftsordnung verwurzelt sei. Die vom Petenten vorgeschlagenen wirtschaftlichen oder militärischen Sanktionen wurden jedoch nicht befürwortet. Eine dauerhafte Bekämpfung der Genitalverstümmelung könne nur durch Überzeugungsarbeit auf diplomatischem Wege in Kooperation mit den beteiligten Ländern geleistet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_157/01
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