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163/2004
Stand: 21.06.2004
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Recht auf Auskunft von Telekommunikationsdiensten bis Ende 2007 verlängern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Strafprozessuale Vorschriften, welche die Voraussetzungen regeln, unter denen es den Strafverfolgungsbehörden gestattet wird, von Telekommunikations-Diensteanbietern Auskunft über Verbindungen zu verlangen, sollen nicht - wie beabsichtigt - am 31. Dezember 2004 außer Kraft treten, sondern bis zum 31. Dezember 2007 verlängert werden. Dies ist Inhalt eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (15/3349).

Die Regierung begründet den Entwurf damit, die Auskünfte seien für die Strafverfolgungsbehörden unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Strafverfolgung unverzichtbar. Insbesondere zum Beispiel zur Bestimmung des Standortes eines Beschuldigten zur Tatzeit oder zur Ermittlung seines gegenwärtigen Aufenthaltsortes habe sich die Auskunftsanordnung als wichtiges Ermittlungsinstrument erwiesen. Im Interesse einer effektiven Strafverfolgung sei es daher unabdingbar, dass den Strafverfolgungsbehörden diese Ermittlungsmaßnahmen auch über den 31. Dezember 2004 hinaus zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wolle sicherstellen, dass die betroffenen Regelungen mit der erforderlichen Sorgfalt überarbeitet werden können und in jedem Falle gewährleistet ist, dass dieses Ermittlungsinstrument unabhängig von der Gesamtüberarbeitung der betroffenen Paragraphen der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden auch über 2004 hinaus zur Verfügung steht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_163/05
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