Gewalttätigkeiten bei Sportveranstaltungen europaweit verhindern
Berlin: (hib/WOL) Durch eine einheitliche Vorsorge und Sicherung sollen Gewalttätigkeiten bei Sportveranstaltungen EU-weit verhindert und wirksam bekämpft werden können. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Ratifizierung zum Europäischen Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und vor allem Fußballspielen ratifiziert werden soll (15/3354). Das Übereinkommen will gemeinsames Handeln der Vertragsparteien erleichtern und die Zusammenarbeit staatlicher Organe und betroffener Sportorganisationen zur Eindämmung der Gewalt weiterentwickeln.
Im Weiteren sollen auch die außerhalb des Sports liegenden Ursachen des Gewaltphänomens erforscht und beseitigt werden. Erreicht werden soll eine koordinierende Planung und Umsetzung, um Gewaltaktionen zu verhindern. Die Planung und der Bau von Sportstadien müsse die Sicherheit der Zuschauer gewährleisten, wirksame Kontrollen ermöglichen, Barrieren zulassen und den Einsatz von Polizeikräften erleichtern. Das Vertragsgesetz soll die Voraussetzungen zur Ratifizierung des Übereinkommens schaffen, das die Bundesrepublik im März in Straßburg unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet hat.