Tierarzt-Gebühren an wirtschaftliche Entwicklung koppeln
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will es ermöglichen, dass die Gebühren für tierärztliche Leistungen in den neuen Ländern an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt werden können. Dazu soll die Bundes-Tierärzteordnung (15/4023) geändert werden, indem eine entsprechende Ermächtigung aufgenommen wird. Damit soll eine bisher bestehende Ungleichbehandlung zwischen dem veterinärmedizinischen und dem humanmedizinischen Bereich in Ostdeutschland beseitigt werden. Durch die derzeitige Rechtslage werde den Tierärzten im Osten die den anderen freien Berufsgruppen zugestandene Möglichkeit verwehrt, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzuhaben, heißt es in dem Gesetzentwurf.