hib-Meldung
287/2004
Stand: 23.11.2004
Präventive Telefon- und Postüberwachung strittig
15/3931) in zwei Fällen nicht zu.
Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Regierung (15/4237) hervor. Der Gesetzentwurf
zielt darauf ab, die Telefon- und Postüberwachung zur
Verhütung von Straftaten auf eine neue Rechtsgrundlage zu
stellen. So soll die Pflicht, die Betroffenen über eine
Überwachung zu benachrichtigen, auf alle Personen und
Personenvereinigungen ausgedehnt werden. Auf eine Benachrichtigung
soll nur verzichtet werden können, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder die
Abwägung der Interessen verschiedener Betroffener dies
gebietet. Die Einwände des Bundesrates zielen im Wesentlichen
darauf ab, dass bestimmte Regelungen nicht durch die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes gedeckt seien und "in
unzulässiger Weise" in die Organisationshoheit der Länder
eingriffen. Die Bundesregierung sieht in ihrer
Gegenäußerung Widersprüche in der Argumentation des
Bundesrates und verweist auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes
aus Artikel 73 des Grundgesetzes.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung stimmt den vier
Einwänden des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf zur
Neuregelung der präventiven Telekommunikation- und
Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_287/04