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287/2004
Stand: 23.11.2004
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Präventive Telefon- und Postüberwachung strittig

Recht/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung stimmt den vier Einwänden des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der präventiven Telekommunikation- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (15/3931) in zwei Fällen nicht zu. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Regierung (15/4237) hervor. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Telefon- und Postüberwachung zur Verhütung von Straftaten auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. So soll die Pflicht, die Betroffenen über eine Überwachung zu benachrichtigen, auf alle Personen und Personenvereinigungen ausgedehnt werden. Auf eine Benachrichtigung soll nur verzichtet werden können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder die Abwägung der Interessen verschiedener Betroffener dies gebietet. Die Einwände des Bundesrates zielen im Wesentlichen darauf ab, dass bestimmte Regelungen nicht durch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gedeckt seien und "in unzulässiger Weise" in die Organisationshoheit der Länder eingriffen. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung Widersprüche in der Argumentation des Bundesrates und verweist auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 73 des Grundgesetzes.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_287/04
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