hib-Meldung
295/2004
Stand: 01.12.2004
Bundesregierung will Gentest-Gesetz im kommenden Jahr einbringen
15/4221) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4012). Die geplante Regelung habe
das Ziel, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu
schützen, sie vor genetischer Diskriminierung zu bewahren, das
Recht auf Nichtwissen zu gewährleisten, klare Grenzen für
die Weitergabe genetischer Daten an Dritte zu ziehen, eine
umfassende Aufklärung und genetische Beratung sowie einen
strikten Arztvorbehalt zu sichern.
Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung plant eine umfassende
gesetzliche Regelung über genetische Untersuchungen bei
Menschen. Ein Gesetzentwurf hierzu soll 2005 "so rechtzeitig" in
den Bundestag eingebracht werden, dass das betreffende Gesetz noch
in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_295/03