hib-Meldung
300/2004
Stand: 02.12.2004
Trunkenheit am Schiffssteuer umgehend ahnden
15/4383) macht sich die
CDU/CSU-Fraktion dafür stark, dass für alle Arten von
Gefahrguttransporten eine Null-Promillegrenze eingeführt wird.
Außerdem fordert sie die Promillegrenze von derzeit 0,8 auf
0,5 Promille zu verschärfen und nicht nur auf die Halter
sonstiger Schiffe und Sportboote in der Seeschifffahrt, sondern auf
das gesamte Schiffspersonal auszudehnen. Weiterhin tritt sie
für Alkoholkontrollen in den Häfen sowie
regelmäßige Blutuntersuchungen ein, anhand derer eine
Alkoholabhängigkeit festgestellt werden könnte. Die
Untersuchungen könnten zusammen mit der zweijährigen
Seetauglichkeitsuntersuchung durch die Seeberufsgenossenschaft
vorgenommen werden. Zur Begründung heißt es, das seit
Juli 2002 geltende Seeunfalluntersuchungsgesetz (SUG) sehe keine
vorläufigen Anordnungen bei Trunkenheitsfahrten mehr vor, wie
dies zuvor der Fall gewesen sei. So könne ein Kapitän
nach seiner Ausnüchterung das Kommando auf einem Schiff sofort
wieder übernehmen. Die Union beklagt, dass es in Deutschland
kein effektives Gesetzesinstrumentarium gibt, das ein schnelles und
wirksames Eingreifen der Sicherheitsbehörden erlaubt. Sie
sieht sich in der gestiegenen Anzahl an Trunkenheitsfahrten in der
Seeschifffahrt bestätigt. So hätten Wasserschutzpolizeien
für die vergangenen drei Jahre 126 Fälle von
Alkoholmissbrauch in der Seeschifffahrt gemeldet, was eine
Verdreifachung bedeute. Die Abgeordneten fordern deshalb, die
Kompetenz für vorläufige Anordnungen wieder in die
Hände der Seeämter zu legen. Diese setzten sich aus
Juristen, Kapitänen und Schiffsingenieuren zusammen und
würden von medizinischen Sachverständigen
unterstützt. Nach Ansicht der Fraktion verzögern die
durch das SUG geschaffenen Institutionen die Vorprüfung
unnötig und kosten den Steuerzahler viel Geld. So dauere es in
einigen Fällen Wochen und Monate, bis die von den
Wasserschutzpolizeien gemeldeten Unfälle von der
Vorprüfungsbehörde in Aurich beim Seeamt Kiel landeten.
Ohne aber eine Entscheidung der Vorprüfungsbehörde seien
die Seeämter nach der geltenden Rechtslage
handlungsunfähig. Deshalb seien überflüssige und
teure Verfahrenshindernisse wie die Voruntersuchungen nach dem SUG
abzuschaffen und alle Entscheidungskompetenzen in den
Seeämtern zu bündeln. Auch möchte die Union ein
zentrales Überwachungsregister einrichten, in dem alle
endgültigen und vorläufigen Patententziehungen und
Fahrverbote registriert werden. Anlass für eine
verschärfte Promillegrenze in der Seeschifffahrt geben nach
Ansicht der CDU/CSU-Fraktion eine Reihe von Schiffsunfällen
wie etwa die Havarie der "ENA 2" im Hamburger Hafen am 28.Juni
dieses Jahres. Dabei seien rund 530 Tonnen Schwefelsäure in
die Elbe geflossen. Nur durch puren Zufall habe der
Schiffsführer eine Woche später durch die Wasser- und
Schifffahrtsdirektion in Kiel aus dem Verkehr gezogen werden
können.
Berlin: (hib/SAS) Bei Trunkenheit am Schiffsteuer sollten
Kapitäne ihr Patent vorläufig abgeben und es sollte ein
Fahrverbot verhängt werden. In einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_300/07