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302/2004
Stand: 06.12.2004
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Regierung sieht keinen Handlungsbedarf bei der Gütergemeinschaft

Recht/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, was die Gütergemeinschaft, also die Bildung eines gesamthänderisch gebundenen gemeinschaftlichen Vermögens der Ehegatten, betrifft. Wie aus ihrer Antwort (15/4292) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4194) hervorgeht, handelt es sich bei der Gütergemeinschaft um einen vertraglichen Güterstand, den einzugehen die Ehegatten nicht gezwungen seien. Zudem würden sie vor der Begründung eines vertraglichen Güterstands durch den Notar umfassend über die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt. Auch sieht die Regierung keine besonderen Probleme bei der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft. Den Ehegatten stehe es frei, individuell auf ihre Situation besser passende Regelungen als die Paragrafen 1475 bis 1481 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu vereinbaren. Weder steuerlich noch versicherungsrechtlich seien nachteilige Folgen aus der Gütergemeinschaft zu erkennen. Auch ergäben sich aus ihr keine unmittelbaren Auswirkungen für die Zurechnung der von den Ehegatten erzielten Einkünfte. Die aus der Wahl der Gütergemeinschaft folgenden Vermögensverschiebungen, die eventuell zum Ausschluss von Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder zur Unpfändbarkeit einzelner Gegenstände führen können, müssen nach Auffassung der Regierung von den Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern der Ehegatten grundsätzlich hingenommen werden. Eine Missbrauchsgefahr sei nicht zu erkennen, heißt es weiter. Die Ehegatten könnten weder über ihren Anteil am Gesamtgut noch über einzelne Gegenstände verfügen, die zum Gesamtgut gehören.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_302/01
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