hib-Meldung
310/2004
Stand: 15.12.2004
Vorschläge zum Bürokratieabbau mehrheitlich angenommen
15/4231) in geänderter Fassung
zugestimmt. Die FDP stimmte gegen das Vorhaben. Mehrheitlich nahm
der Ausschuss einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis
90/Die Grünen zu der Vorlage an, durch den die
wohnungsrechtlichen Regelungen ausgeklammert werden. Der
Gesetzentwurf soll sich nur noch mit der "Umsetzung von
Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den
Regionen" befassen. Die Änderung wurde damit begründet,
dass die das Wohngeld betreffenden Vorschriften im Zusammenhang mit
dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform stehen. Weil der
Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine
Fristverlängerung beantragt hatte, sei das Inkrafttreten des
wohnungsrechtlichen Teils zum 1. Januar nächsten Jahres nicht
mehr gesichert, schreiben SPD und Bündnis 90/Die Grünen
in ihrem Änderungsantrag. Dieser Teil werde nun als "zweites
Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften"
gesondert eingebracht. Die im Ausschuss ohne Aussprache
beschlossenen Entlastungen von Bürokratie gehen auf
Erfahrungen zurück, die im Zuge des im Sommer 2003 vom
Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung
ins Leben gerufenen Projekts "Innovationsregionen für
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch
Bürokratieabbau und Deregulierung" gemacht worden sind. Dazu
seien in Bremen, in Ostwestfalen-Lippe und in Westmecklenburg
Modellregionen gebildet und eine Liste von über 30
Vorschlägen zum Bürokratieabbau in den verschiedensten
Rechtsgebieten erarbeitet worden. Diese Vorschläge sollten in
den genannten Regionen erprobt und bei Eignung bundesweit umgesetzt
werden. Die vom Ausschuss angenommenen Vorschläge betreffen
unter anderem die Beschleunigung von Gerichtsverfahren,
erleichterte Berichts- und Dokumentationspflichten für
Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen, den Verzicht auf die
Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch private
Erzeuger, reduzierte Prüf- und Aufbewahrungspflichten für
Makler und Bauträger sowie das Gaststättenrecht. So soll
zwar an der grundsätzlichen Erlaubnispflicht für
Gaststätten festgehalten werden. Allerdings soll künftig
die Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen im
Zusammenhang mit einer anderen gewerblichen oder freiberuflichen
Tätigkeit im Nebenbetrieb, jedoch gegen Entgelt, nicht mehr
genehmigt werden müssen. Auch sollen künftig
Imbissstände, die nicht länger als einen Tag an einem Ort
betrieben werden und darüber hinaus keine Sitzplätze
anbieten, von der Erlaubnispflicht des Gaststättengesetzes
freigestellt werden. Gleichzeitig ist geplant, den Schwellenwert
für die Erlaubnispflicht bei Beherbergungsbetrieben von acht
auf zwölf Betten anzuheben, damit kleinere Hotels und
Pensionen ihre Bettenkapazität erhöhen können, ohne
ein kostenaufwändiges Erlaubnisverfahren durchlaufen zu
müssen. Keine Mehrheit im Ausschuss fanden Anträge der
CDU/CSU (15/4156), bürokratische Hemmnisse
zu beseitigen und bessere Rahmenbedingen für Arbeit zu
schaffen, so wie der FDP (15/3714, 15/4407), das
Kündigungsschutzgesetz zu reformieren und die Sperrfrist
für den Bezug von Arbeitslosengeld bei Abschluss eines
Abwicklungsvertrages nach betriebsbedingter Kündigung zu
beseitigen. Die Union hatte vor allem gefordert, auf betriebliche
Doppelprüfungen zu verzichten und denjenigen, der eine
Statistik anfordert, dafür auch bezahlen zu lassen. Die
Fraktion kritisierte darüber hinaus "Übertreibungen" beim
Verbandsklagerecht sowie die Regulierungsdichte auf dem
Arbeitsmarkt durch 160 verschiedene Schwellenwerte. Die
Sozialdemokraten erklärten, dass sie einige Forderungen,
gerade zum Kündigungsschutz, gesellschaftspolitisch ablehnten.
Die Liberalen hoben besonders auf ihren Antrag zu den
Abwicklungsverträgen ab und sahen hier Handlungsbedarf, um die
Arbeitsgerichte zu entlasten. Bündnis 90/Die Grünen
hielten der Opposition vor, sie verwechsele Bürokratieabbau
mit dem Abbau von Schutzrechten. Änderungen beim
Kündigungsschutz führten nicht zu den gewünschten
Effekten, so die Fraktion.
Berlin: (hib/VOM) Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU und
Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen zur Umsetzung von Vorschlägen zu
Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur
Umsetzung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_310/04