hib-Meldung
314/2004
Stand: 16.12.2004
Kontrollgremium: Nachrichtendienste üben Tätigkeit äußerst gewissenhaft aus
15/4437) für den Zeitraum August
2002 bis Oktober 2004. Insbesondere auch hinsichtlich der
Durchführung von Beschränkungsmaßnahmen im Bereich
grundgesetzlich geschützter Bürgerrechte hätten die
Dienste sehr verantwortlich gehandelt, wird festgestellt. Erneut
habe sich für das PKGr der Eindruck bestätigt, dass die
Bundesregierung das Gremium in aller Regel angemessen unterrichtet
hat. Dies gelte auch für die Informationen durch die
Nachrichtendienste. Lediglich in zwei Fällen hätte man
sich eine etwas frühzeitigere Unterrichtung gewünscht,
moniert das Kontrollgremium. Im Berichtszeitraum ist das PKGr nach
eigener Aussage zu 28 Sitzungen zusammengetreten. Darunter seien
vier so genannte Sondersitzungen gewesen, die auf Antrag eines
Gremiumsmitglieds oder der Bundesregierung außerhalb der
regulären Planungen erfolgt sind. In einem wegen des Gebots
der Geheimhaltung "kursorischen Überblick über das
Tätigkeitsfeld des Kontrollgremiums" werden in dem Bericht
Beratungsgegenstände von besonderer Bedeutung genannt. Demnach
hat sich das PKGr unter anderem mit der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus, mit der aktuellen Bedrohungslage in
Afghanistan und der Sicherheitslage für die dort stationierten
ISAF-Truppen, mit den aktuellen Entwicklungen im Irak und dem
Entführungsfall im Süden Algeriens im Februar 2003
befasst. Weiter standen die Verbreitung von
Massenvernichtungsmitteln und Trägerraketen, politischer
Extremismus in Deutschland, Spionage oder der Umzug des
Bundesnachrichtendienstes nach Berlin auf der Tagungsagenda.
Berlin: (hib/MAR) Die deutschen Nachrichtendienste haben ihrem
gesetzlichen Auftrag entsprechend und mit nicht nachlassendem
Engagement ihre Tätigkeit "äußerst gewissenhaft"
ausgeübt, um die innere und äußere Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland zu bewahren. Zu dieser Bewertung kommt
das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) in seinem als
Unterrichtung vorgelegten Bericht (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_314/03