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101/2005
Stand: 12.04.2005
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Vollstreckung für Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen erleichtern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Eine neue EU-Verordnung (Nr. 805/2004) führt einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen ein. Die Regelungen der neuen Verordnung sind zwar unmittelbar anwendbar, bedürfen jedoch der Ergänzung durch innerstaatliche Verfahrensvorschriften. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf (15/5222) vorgelegt. Der Europäische Vollstreckungstitel ermögliche dem Gläubiger eine effizientere grenzüberschreitende Vollstreckung. Für bestimmte Titel über unbestrittene Geldforderungen entfielen alle Zwischenverfahren, die bisher der Vollstreckung aus ausländischen Titeln vorgeschaltet sind. Die neue EU-Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/07
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