hib-Meldung
101/2005
Stand: 12.04.2005
Vollstreckung für Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen erleichtern
15/5222) vorgelegt. Der
Europäische Vollstreckungstitel ermögliche dem
Gläubiger eine effizientere grenzüberschreitende
Vollstreckung. Für bestimmte Titel über unbestrittene
Geldforderungen entfielen alle Zwischenverfahren, die bisher der
Vollstreckung aus ausländischen Titeln vorgeschaltet sind. Die
neue EU-Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme
Dänemarks.
Berlin: (hib/BOB) Eine neue EU-Verordnung (Nr. 805/2004) führt
einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene
Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen ein. Die Regelungen der
neuen Verordnung sind zwar unmittelbar anwendbar, bedürfen
jedoch der Ergänzung durch innerstaatliche
Verfahrensvorschriften. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck
einen Gesetzentwurf (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/07