> Dossier > Hartz IV im Bundestag
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Reklamationen absehbar
Dirk Niebel, FDP
Lang andauernde, hohe Transferleistungen fördern die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit. Die Reformen bei der Verwaltung der Arbeitslosigkeit gehen deshalb in die richtige Richtung, aber sie kommen zu spät und haben viele handwerkliche Fehler.
Sie schaffen keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz, weil nicht gleichzeitig die notwendigen steuer-, arbeits- und tarifrechtlichen Reformen beschlossen wurden. Die Betreuung und die Vermittlung von Arbeitslosen sollte verbessert werden, aber das kann die Bundesagentur für Arbeit trotz des hohen Personalstandes auch ab Januar 2005 nicht in dem gewünschten Umfang leisten.
Für die meisten ALG-II-Empfänger und ihre Bedarfsgemeinschaften werden die Arbeitsagenturen zuständig bleiben, die mit den Problemen dieser Zielgruppe, die zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben anfallen, endgültig überfordert sind. Dabei haben viele Kommunen Erfahrung, Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, aber nur 69 werden das dürfen. Wer langjährig Arbeitslosenhilfe bezogen hat oder als Sozialhilfeempfänger erwerbsfähig ist, muss jetzt vorhandenes eigenes Vermögen einsetzen und wird verstärkt in die Pflicht genommen. Jede legale Arbeit ist zumutbar, wenn der Leistungsbezug erhalten bleiben soll. Die Hinzuverdienstgrenzen sind eine Verbesserung, aber kein richtiger Anreiz zur Arbeitsaufnahme. Ein-Euro-Jobs dürfen nur für den Wiedereinstieg eingerichtet und müssen zeitlich begrenzt werden. Sie entsprechen unserer Forderung nach „keiner Leistung ohne Bereitschaft zur Gegenleistung“. Grundsätzlich müssen aber mehr Chancen auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt eröffnet werden. ABM und Ich-AG erfüllen diesen Zweck genauso wenig wie Ein-Euro-Jobs.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 18. Oktober 2004