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Oktober 08/1999
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GESUNDHEITSMINISTERIUM

Knapp 926 Millionen DM für Pflegeeinrichtungen

(hh) Auch im Haushaltsjahr 2000 wird der Löwenanteil des Einzelplans 15 für Investitionen benötigt. Die Bundesregierung hat dafür 1,12 Milliarden DM (1999: 966,66 Millionen DM) bereitgestellt. Von den Gesamtausgaben werden 308,52 Millionen DM (269,23 Millionen DM) für das Personal benötigt und 196,33 Millionen DM (191,96 Millionen DM) für Zuweisungen und Zuschüsse. Die sächliche Verwaltung wird den Angaben zufolge 191,3 Millionen DM (185,96 Millionen DM) verschlingen.

Der größte Teil der Gesamtausgaben ist im Kapitel Allgemeine Bewilligungen eingestellt. Dort sind rund 1,21 Milliarden DM ausgewiesen. 1999 waren es 1,09 Milliarden DM. Das meiste davon fließt in den Pflegebereich. So sind für die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen in die neuen Länder 925,8 Millionen DM (795 Millionen DM) veranschlagt und für die Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger 63 Millionen DM (76,5 Millionen DM).

Den Rotstift setzte die Regierung auch bei den Zuschüssen zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Pflegeeinrichtungen an. Im laufenden Haushalt stehen 68,3 Millionen DM dafür bereit, nun sind es nur noch 55 Millionen DM. Einen weiteren größeren Posten bei den Allgemeinen Bewilligungen machen die Zahlungen für das Internationale Gesundheitswesen aus. Dort sind 71,85 Millionen DM (71,45 Millionen DM) eingestellt. Für die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung stehen 45,62 Millionen DM (44,94 Millionen DM) bereit. Benötigt werden die Mittel für Zuweisungen an die Länder für die Forschungseinrichtungen der "Blauen Liste".

Für Maßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs hat die Regierung 27,25 Millionen (26,4 Millionen DM) ausgewiesen. Die Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler und ehemalige politische Häftlinge ist mit 10 Millionen DM veranschlagt. Das entspricht dem Vorjahresansatz. Mit 6,5 Millionen DM ebenfalls gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben sind die Mittel für die Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz. Neu eingestellt und mit 5,8 Millionen DM versehen sind Zuschüsse zur Entwicklung und Erprobung von Modellmaßnahmen medizinischer Qualitätssicherung.

Den Rotstift setzte die Regierung bei den Ausgaben für die AIDS-Bekämpfung an. Der 99er Ansatz von 21,6 Millionen DM wurde auf 18,05 Millionen DM heruntergefahren. Leicht aufgestockt wurden hingegen die Mittel für Maßnahmen auf dem Gebiet der Psychiatrie, wo der Vorjahresansatz von 1,68 Millionen DM auf 2,26 Millionen DM hochgefahren wurde. Das Bundesministerium selbst kann dem Entwurf zufolge über 80,91 Millionen DM verfügen. Im letzten Haushalt waren es 83,95 Millionen DM. Der größte Teil dieser Mittel wird mit 58,91 Millionen DM (57,56 Millionen DM) für das Personal benötigt.

Dem Gesundheitsministerium unterstehen als Bundesoberbehörden nicht rechtsfähige Bundesanstalten und zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesens:

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Köln): 21,24 Millionen DM (22,49 Millionen DM);
  • Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (Köln): 25,31 Millionen DM (24,79 Millionen DM);
  • Paul-Ehrlich-Institut (Langen/Hessen): 91,14 Millionen DM (91,05 Millionen DM);
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bonn): 184,87 Millionen DM (98,12 Millionen DM);
  • Robert-Koch-Institut (Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten/Berlin): 80,41 Millionen DM (78,05 Millionen DM);
  • Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (Berlin): 118,47 Millionen DM (116,48 Millionen DM).
Einzelplan 15
(in Milliarden DM) 2000 1999
Ausgaben 1,81 1,61
Einnahmen 0,10 0,07
Verpflichtungs-
ermächtigungen
0,11 0,34
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908033a
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