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Oktober 08/1999
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Positivliste soll Qualität verbessern

Für die Bundesregierung ist die Positivliste "primär ein Instrument zur Qualitätsverbesserung". Sie halte eine Kostenreduktion bei den ärztlichen Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ebenso für möglich wie eine Zunahme der Selbstmedikation, heißt es in ihrer Antwort (14/1457) auf eine Kleine

Anfrage der CDU/CSU­Fraktion zur Positivliste (14/1358).

Soweit eine Positivliste mit einer nach medizinischen Gesichtspunkten gestaffelten Erstattungsfähigkeit verbunden ist, könnte auch eine höhere Transparenz des Arzneimittelangebots für den Arzt und eine Information über die Relevanz der Verordnung für den Patienten von Bedeutung sein. Den Angaben zufolge verfügen die meisten Länder der EU über Positivlisten im Sinne von Listen erstattungsfähiger Arzneimittel.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908042c
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