1949-1952 - Westintegration
|
Bundeskanzler Konrad Adenauer stellt den alliierten
Hohen Kommissaren am 21. September 1949 auf dem Petersberg das
Kabinett vor.Dabei betritt er den Teppich, auf dem nur die Hohen
Kommissare stehen sollten, um den Anspruch Deutschlands auf
Gleichberechtigung und Souveränität zu
demonstrieren. Bild: Bundesbildstelle |
Nach dem Zweiten Weltkrieg bestimmen die Besatzungsmächte alle auswärtigen Angelegenheiten der Bundesrepublik. Dem versucht die Regierungskoalition durch eine konsequente Westintegration entgegenzuwirken. Dabei braucht der Westen die Bundesrepublik, um Westeuropa gegen befürchtete sowjetische Übergriffe zu verteidigen. Umgekehrt braucht die Bundesrepublik den Westen zum Schutz ihrer Freiheit und zur Wiedererlangung ihrer Souveränität.
So beschließt der Bundestag bereits am 15. Juni 1950 den Beitritt der Bundesrepublik zum 1949 gegründeten Europarat.
Im Jahr 1951 greift der Bundestag den Vorschlag Frankreichs zur Bildung einer europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) auf. Am 10. Januar 1952 ratifiziert das deutsche Parlament nach langen Verhandlungen den Vertrag zur sogenannten Montanunion. Diese bildet das Modell für den späteren Aufbau der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Doch die konsequente Politik der Westintegration ist im
Bundestag zunächst umstritten. Die SPD-Opposition verlangt,
daß vor jeder vertraglichen Bindung erst alle Anstrengungen
zur Wiederherstellung der deutschen Einheit unternommen werden. So
sollen die Westmächte zu entsprechenden Verhandlungen mit der
Sowjetunion gedrängt werden. Die Auseinandersetzungen
über die Westbindung der Bundesrepublik erreichen mit der
Frage der Wiederbewaffnung einen vorläufigen Höhepunkt.
InfoPunkte: Weitere Informationen zum
Europarat und
der Arbeit der deutschen Delegation finden Sie in unserem
Online-Angebot.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 1. Wahlperiode (1949-1953)
|
Hotel Petersberg auf dem Petersberg bei Bonn: Sitz der Hohen Kommissare von 1949 bis 1952 Hier wurde am 22. November 1949 das Petersberger Abkommen ausgehandelt, das wesentliche Erleichterungen der Besatzungsherrschaft und einen weitgehenden Demontagestopp bedeutete. Bild: Haus der Geschichte - Archiv Hehmke-Winterer |