1963 - 1966 Auschwitz-Prozeß
Der Auschwitz-Prozeß ist für viele Menschen in der Nachkriegszeit eine Konfrontation mit der jüngsten Vergangenheit. In den Jahren 1963 bis 1966 müssen sich vor einem Frankfurter Schwurgericht Angehörige des SS-Aufsichtspersonals verantworten. Sechs der Angeklagten erhalten lebenslange Haftstrafen. Der Adjutant des Lagerkommandanten wird zu 14 Jahren verurteilt.
|
Die Gruppe des Frankfurter Schwurgerichts und
zahlreiche Journalisten passieren das Lagertor mit der Aufschrift
"Arbeit macht frei". Am 14. Dezember 1964 fand auf dem Gelände
des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz, etwa 50 Kilometer
von Krakau entfernt, die erste Ortsbesichtigung im Rahmen des
Auschwitz-Prozesses statt. Am 20. Dezember 1963 wurde im Plenarsaal
der Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt am Main der
Prozeß gegen ehemalige Bewacher des Konzentrationslagers
Auschwitz eröffnet. Bild: dpa-Bildarchiv |
Einzelne Angeklagte werden freigesprochen oder erhalten niedrige Strafen, was in anderen Ländern heftige Reaktionen auslöst.
Ausführlich berichten die Medien über die 183 Verhandlungstage. Unmenschliche Begriffe aus dem NS-Vokabular wie "Endlösung der Judenfrage" oder "Sonderbehandlung", womit die Ermordung unschuldiger Menschen gemeint war, offenbaren erneut die schreckliche Logik der Vernichtungsmaschinerie.
Im Jahr 1963 erscheint auch das Buch der Soziologin und Politologin Hannah Arendt "Eichmann in Jerusalem". Darin berichtet sie über den Prozeß im Jahr 1961 gegen den Leiter des sogenannten "Judenreferates" im Reichssicherheitshauptamt. Eindrücklich schildert sie die "Banalität des Bösen" und die Perversion des Technokraten, der sich stumpf an seine Befehle hält. Mit den Prozessen gegen NS-Funktionäre Anfang der 60er Jahre werden viele Deutsche von der Vergangenheit des Dritten Reiches eingeholt und sensibilisiert für den Umgang mit den NS-Verbrechen.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 4. Wahlperiode (1961 - 1965)