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1975 ff. Gesetze gegen Gewalt und Terror

Die Brandanschläge auf zwei Frankfurter Kaufhäuser sind 1968 die erste Gewalttat der späteren Roten Armee Fraktion (RAF). Zwar können die führenden RAF-Mitglieder 1972 dingfest gemacht werden. Aber andere Mitglieder setzen mit Hilfe eines diffusen Netzes von Sympathisanten und Mittelsmännern die Terrorakte fort. Im Herbst 1977 erreicht die Terrorwelle einen Höhepunkt.

Auf den Terrorismus reagiert der Staat mit einem gezielten Ausbau des Sicherheitsapparates. Zusätzlich schafft der Bundestag im Laufe der 70er Jahre eine Reihe von gesetzgeberischen Vorkehrungen, um terroristische Gewalttaten zu verhindern:

Fahndungsplakat mit den Portraits von gesuchten mutmaßlichen Terroristinnen
Dieses Fahndungsplakat veröffentlichte das Bundeskriminalamt. Erste Reihe v. l.-r.: Susanne Albrecht, Elisabeth von Dyck, Friedericke Krabbe, Silke Maier-Witt,
zweite Reihe v. l.-r.: Juliane Plambeck, Adelheid Schulz,
dritte Reihe v. l.-r.: Angelika Speitel, Sigrid Sternebeck, Inge Viett.
Bild: dpa-Bildarchiv

Viele dieser Vorkehrungen, insbesondere das Kontaktsperrengesetz und die Einschränkung der Rechte der Verteidigung, stoßen in der Öffentlichkeit auf Skepsis. Kritiker sehen darin eine Aushöhlung des Rechtsstaates.

In den 80er Jahren ebbt die Terrorwelle nach zahlreichen Verhaftungen und Verurteilungen von RAF-Mitgliedern ab. Aber es kommt immer wieder zu einzelnen Anschlägen.

Erst Ende der 90er Jahre löst sich die Terrorgruppe Rote Armee Fraktion auf.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 8. Wahlperiode (1976-1980)

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1970_61
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