Bespiel für die zweite und dritte Lesung
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 234. Sitzung. | |
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234. Sitzung | |
Berlin, Freitag den 26. April 2002 | |
Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich rufe den Tagesordnungspunkt 29 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)- Drucksache 14/7758 - (Erste Beratung 208. Sitzung) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Drucksache 14/763 - (Erste Beratung 208. Sitzung) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) - Drucksache 14/8886 - Berichterstattung: Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der PDS vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. ... |
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Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich schließe die Aussprache. Es liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der PDS vor, über die wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion der
PDS auf Drucksache 14/8933? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? -
Keine. Der Änderungsantrag ist gegen die Stimmen der
PDS-Fraktion abgelehnt. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung mit den genannten redaktionellen Änderungen zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen von FDP- und PDS-Fraktion angenommen. Wir kommen zur Wir kommen zur Abstimmung über den vom Bundesrat
eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes
auf Drucksache 14/763. Der Innenausschuss empfiehlt unter Nummer
drei seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8886, den
Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt
dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter
Beratung bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Damit
entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere
Beratung. |