AN BESCHLUSS ZUR WOHNUNGSPRIVATISIERUNG ERINNERT (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) vb- Auch kleineren Wohnungsunternehmen und -genossenschaften in den neuen Bundesländern müsse eine vorzeitige Bestätigung erteilt werden können, das Nichterfüllen einer im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes vorgesehen Privatisierungsverpflichtung nicht vertreten zu müssen. An einen derartigen Beschluß des Bundestages vom 29. April vergangenen Jahres erinnert in einer Kleinen Anfrage (14/695) die CDU/CSU und fragt die Bundesregierung, ob diese entsprechend tätig geworden ist. Wieviele Anträge dazu aus der Wohnungswirtschaft bisher gestellt und wieviele positiv beschieden wurden, ist in diesem Zusammenhang von Interesse.
Die Fraktion fragt auch danach, ob es alternative Überlegungen innerhalb der Regierung gibt, angesichts des nach Angaben der Union bereits weitgehend erreichten Ziels einer 15-prozentigen Privatisierung des Wohnungsbestandes das gesetzliche Privatisierungsdatum vom Ende 2003 abzukürzen. Wie die Regierung zu Vorschlägen steht, eine solche Möglichkeit den Unternehmen auf freiwilliger Basis anzubieten, soll sie ebenfalls mitteilen. Die Abgeordneten wollen ferner wissen, ob die Regierung eine Prüfung für erforderlich hält, Unternehmen, welche bereits von der Privatisierungsverpflichtung befreit sind, für rückgebauten oder dauerhaft leerstehenden Wohnraum noch von den restlichen Altschulden (150 DM pro Quadratmeter) zu entlasten.
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