BGH-URTEILE HABEN KEINE AUSWIRKUNGEN AUF BODENREFORMABWICKLUNG (ANTWORT)
Bonn: (hib) re- Die Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17. Dezember 1998 haben keine Auswirkungen auf die weitere Abwicklung der Bodenreform. Der BGH halte die gesetzliche Zielstellung der "Abwicklung der Bodenreform" nach wie vor für verfassungsgemäß. Das teilt die Bundesregierung unter anderem in ihrer Antwort (14/723) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/525) mit.
Mit den genannten Urteilen, so die Regierung, ist der BGH lediglich von seiner früheren Auffasssung abgerückt, daß das Bodenreformland in der DDR nicht vererbbar gewesen sei. In keiner Weise jedoch würden mit den entsprechenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch die Ergebnisse der Bodenreform rückgängig gemacht. Auch sehe man seitens der Regierung kein Handlungsbedarf, um auf die Ergebnisse der Bodenreform zu reagieren. Ferner teile man die Auffassung, die Vererbbarkeit von Bordenreformflächen bedeute nicht, daß den neuen Bundesländern aus den Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform kein Anspruch mehr zustehe. Die Bundesregierung beabsichtige zudem nicht, eine Gesetzesinitiative zu ergreife, um auf die Urteile des BGH zu reagieren.
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