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122/1999
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ÜBEREINKOMMEN ZUR SATELLITENKOMMUNIKATION GEÄNDERT (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) wi- Um die Zustimmung des Bundestages zu einer Änderung des Übereinkommens über die Internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation (Inmarsat-Übereinkommen) von April 1998 zu gewinnen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/1089) vorgelegt. Die 1976 zur Unterstützung der am Seeverkehr beteiligten Staaten gegründete Inmarsat hat sich seitdem mit 86 Mitgliedsländern zum größten Anbieter satellitengestützter Mobilfunkdienste sowie von Notruf- und Sicherheitsanwendungen auf See, in der Luft und an Land entwickelt. Im vergangenen Jahr seien verschiedene Änderungen des Übereinkommens beschlossen worden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Sie seien erforderlich gewesen, um eine Umstrukturierung der Organisation zu ermöglichen und sie den Erfordernissen eines liberalisierten Wettbewerbsumfelds anzupassen. Auch sollten die satzungsmäßigen Voraussetzungen für ein privatisiertes Betriebsunternehmen mitgeschaffen und die Kontinuität des satellitengestützten globalen Notruf- und Sicherheitssystems gewährleistet werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912208
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